Vorarlberg: Planungsrechtliche Grundlagen und Verordnungen

In Vorarlberg tritt die Raumplanung insbesondere für die Freihaltung von Flächen von einer baulichen Entwicklung ein. So werden in der Talsohle des Rheintals und des Walgaus beretis seit den 1970er-Jahren Flächen für Agrar- und Erholungsnutzungen von Baulandwidmungen und damit einer baulichen Verwertung freigehalten. Für den Schutz vor Hochwasser im Rheintal existiert ebenfalls eine Verordnung zur überörtlichen Flächenfreihaltung.

Gesetze

Vorarlberger Raumplanungsgesetz (Link zum RIS)StF LGBl. Nr. 39/1996 idF 4/2022
ZweitwohnsitzabgabegesetzStF LGBl. Nr. 87/1997 idF 80/2017

Allgemeine Verordnungen

Verordnung über die Geschäftsordnung des RaumplanungsbeiratesStF LGBl. Nr. 16/1974 idF 20/2017
Baubemessungs-VerordnungStF LGBl. Nr. 29/2010 idF 51/2016
Verordnung über die Einschränkung des Geltungsbereiches der Bestimmungen über Ferien­wohnungenStF LGBl. Nr. 47/1993 idF 59/2002
Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sindStF LGBl. Nr. 38/2005 idF 11/2019
Verordnung der Landesregierung der Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über eine widmungsgemäße Verwendung von BauflächenStF LGBl. Nr. 16/2019

Landesraumpläne

Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser im RheintalStF LGBl. Nr. 1/2014 idF 37/2019
Verordnung über Festlegung der überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des RheintalesStF LGBl. Nr. 8/1977 idF 31/2020
Verordnung über Festlegung der überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des WalgausStF LGBl. Nr. 9/1977 idF 62/2022