Das Alpenraumprogramm ist ein transnationales europäisches Kooperationsprogramm, das alpenweit Projekte finanziert. Es bietet einen Rahmen, um Akteure aus verschiedenen Sektoren und unterschiedlichen politischen Ebenen aus sieben Alpenländern zusammenzubringen. Schlüsselakteure aus Wissenschaft und Verwaltung, aus Wirtschaft und Innovationssektoren sowie politische Entscheidungsträger arbeiten zusammen, um gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen im Alpenraum zu entwickeln. Indem sie Erfahrungen und Fachwissen austauschen, möchten sie dazu beitragen, die Lebensqualität der Bevölkerumg im Alpenraum zu verbessern.
In der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm Interreg Alpine Space fortgesetzt. Das Programmdokument 2021-2027 ist auf der Grundlage von Experten-Beiträgen und mehrmaliger Konsultationsprozesse von Stakeholdern und relevanten Partnern in einer rund zweijährigen Bearbeitung entstanden.
Am 19. November wurde der 1. Call für klassische Projekte für die thematischen Prioritäten 1 bis 3 mit der Veröffentlichung der Terms of Reference gestartet. Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Einreichungen in Stufe 1 sind bis zum 28. Februar 2022 möglich. Im Rahmen der 1. Stufe wurden 62 Projektanträge eingereicht. Diese werden jetzt vom Gemeinsamen Sekretariat evaluiert. Anfang Mai wird durch den Begleitausschuss beschlossen, welche der Projektanträge in Stufe 2 des Antragsverfahrens einen vollständigen Projektantrag einreichen können.
Auch für den neuen Projekttyp der Kleinprojekte (small-scale projects) sind die Terms of reference online. Hier sind in der ersten Runde Einreichungen bis 22. April 2022 in einem 1-stufigen Einreichverfahren möglich.
weiter zu den Ausschreibungsunterlagen(Terms of reference)
Wichtige Details zu den Programmregeln finden Sie im Programme-Manual. Dieses wird in den nächsten Monaten noch um weitere Kapitel aktualisiert, enthält aber bereits jetzt die wesentlichen Punkte zur Projekteinreichung.
Nationale Anforderungen für österreichische Projektträger finden Sie hier
Informationen zum Finanzkontrollsystem in Österreich und den dafür anfallenden Kosten
Das finale Programm-Dokument steht in der eingereichten Fassung vom Juli 2021 bereits zur Verfügung. Die offizielle Einreichung bei der Europäischen Kommission erfolgte im September 2021. Beachten Sie, dass das Programm noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt ist. Daher kann sich der Inhalt des Programmdokuments durch Verhandlungen der EU Kommission mit den Alpenstaaten noch ändern. Der nach Genehmigung des Programms formell eingerichtete Programmausschuss kann zu anderen Entscheidungen als der bis dahin geltende Übergangsausschuss kommen.
Zusätzlich dazu gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des neuen Programms:
Der Kooperationsraum wurde im Vergleich zur Vorperiode erweitert und umfasst nun in Deutschland gesamt Bayern und Baden-Württemberg.
Ziele, Prioritäten und Charakteristika des Programms
Informationen zu Programmbudget und Kofinanzierung
Welche Stellen sind in das Programm involviert?
Wie komme ich zu einem Projekt?
Das neue Alpenraumprogramm 2021-2027 ist in einem rund zweijährigen partnerschaftlichen Prozess entstanden - auf der Grundlage von Beiträgen zahlreicher Experten und zahlreicher Konsultationen von Stakeholdern und relevanten Partnern.
Das Programm wird entlang der folgenden Prioritäten und spezfisichen Ziele umgesetzt:
In der Periode 2021-2027 werden im Alpenraumprogramm insgesamt 107,05 Mio. EUR an EFRE-Mitteln zur Verfügung gestellt. Es gilt ein einheitlicher Kofinanzierungssatz von 75 % für Projektpartner aus den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien. Partner aus Liechtenstein und der Schweiz haben einen eigenen nationalen Fördertopf für die Beteiligung an Projekten im Alpenraumprogramm.
In den Kooperationsprojekten können sowohl öffentliche als auch private Eigenmittel eingebracht werden.
Die indikative Zuteilung der Programm-Mittel sieht folgendermaßen aus:
Die Projektinteressenten und –träger können auch in dieser Periode auf bewährte Ansprechpartner zurückgreifen. Die zentralen Programmfunktionen werden durch die bisher betrauten Stellen weitergeführt: Das Land Salzburg trägt als Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das Programm. Auch im Technischen Sekretariat in Salzburg und bei den nationalen Kontaktpunkten in den Partnerstaaten stehen erfahrene und gut vernetzte Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.
Projektanträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen (calls for project proposals) eingereicht werden. Dazu werden in den sogenannten "Terms of Reference" die Rahmenbedingungen für die Einreichung festgehalten. Im Rahmen des Alpenraumprogramms können in der Förderperiode 2021-2027 klassische Projekte und auch als neue Projektform Kleinprojekte eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Lead Partner in beiden Fällen eine öffentliche Einrichtung sein muss. Näheres zu den Kriterien zur Einstufung öffentlich ist im Programmhandbuch festgelegt.
Kleinprojekte bieten neue Perspektiven für die Zusammenarbeit und Entwicklung von Projekten: Ziel der Kleinprojekte ist es neue Zielgruppen zu erreichen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, in einem transnationalen Kooperationsprojekt Erfahrungen zu sammeln und Synergien zu nutzen. Kleinprojekte ermöglichen es Wissen zu innovativen Themen zu vermitteln, zum Beispiel durch Analyse, Experimenten oder auch Feldforschung zu einem neuen Thema (setting the scene), oder auch bestehendes Wissen in andere Gebiete weiterzutragen (capitalisation). Mit diesem Ansatz zu Kooperation ermöglicht es das Programm flexibel und rasch auf unerwartete Herausforderungen oder auf neu aufkommende Trends zu reagieren.
Beachten Sie bitte, dass die oben angeführte Information das genaue Studium der Programmdokumente nicht ersetzen kann! Im Rahmen einer Projekteinreichung empfiehlt es sich daher dringend neben den Terms of Reference auch das Programmdokument (aktuell als Draft in der Fassung vom Juli 2021) selbst genau zu studieren. Wichtige Details zu den Programmregeln bei der Einreichung und auch für die Projektumsetzung finden Sie im Programme-Manual. Dieses wird in den nächsten Monaten noch um weitere Kapitel aktualisiert, enthält aber bereits jetzt die wesentlichen Punkte zur Projekteinreichung.
In Kürze folgen genauere Information zur Umsetzung eines Projektes.
Im Zuge der Evaluierung der Projektanträge ist auch die österreichische Kontaktstelle - der National Contact Point (NCP) eingebunden. Die nationalen Evaluierungstätigkeiten des National Contact Points (NCP) dienen vor allem dazu, die Angaben im Antragsformular zu verifizieren. Aus diesem Grund werden von Lead Partnern und Projektpartnern weitere Informationen und Dokumente benötigt. Die Fristen werden für jedes Projekteinreichverfahren rechtzeitig kommuniziert. Die jeweilige Frist für die Übermittlung der Unterlagen ist abhängig vom Projekttyp und auch von der Rolle im Projekt. Weiter unten sind dazu nähere Informationen zu finden.
Jedem österreichischen Lead Partner wird dringend empfohlen, vor Einreichung des Antragsformulars die österreichische Kontaktstelle (NCP) zu konsultieren, um die Einreichung eines qualitativ hochwertigen Projektantrags sicherzustellen.
Die österreichischen Lead Partner werden nach Ende der Einreichfrist in Stufe 1 vom NCP per E-Mail kontaktiert. Mittels eines Formulars („LP Formular AF step 1“) wird um Rückmeldung zur Rechtsfähigkeit und den Fähigkeiten zur Übernahme der Lead Partner Rolle ersucht. Nähere Informationen dazu sind im Formular sowie im Begleitbrief angeführt.
Für österreichische Projektpartner sind in der ersten Stufe des Antragsverfahrens keine weiteren nationalen Anforderungen festgelegt. Die österreichischen Projektpartner können jedoch nach der Einreichung vom NCP kontaktiert werden, um die Beteiligung am Projekt sowie ihre Kapazitäten zur Erfüllung ihrer geplanten Rolle im Projekt zu bestätigen.
Alle österreichischen Projektbeteiligten (Lead Partner und Projektpartner) erhalten vom NCP per E-Mail das „Partnerformular“ mit Hilfe dessen die Rückmeldung zur Rechtsfähigkeit und zur Erfüllung der vorgesehenen Rolle im Projekt verifiziert wird. Nähere Informationen dazu sind im Formular sowie im Begleitbrief angeführt.
Die Abgabefrist wird zu Beginn der Stufe 2 des Antragsverfahrens kommuniziert.
Bei offenen Fragen kann sich der NCP an den jeweiligen Partner wenden und um weitere Informationen ersuchen.
Jedem österreichischen Lead Partner wird dringend empfohlen, vor Einreichung des Antragsformulars die österreichische Kontaktstelle (NCP) zu konsultieren, um die Einreichung eines qualitativ hochwertigen Projektantrags sicherzustellen und den rechtlichen Status der federführenden Partnerinstitution (Lead partner) im Vorfeld zu besprechen.
Alle österreichischen Projektbeteiligten (Lead Partner und Projektpartner) erhalten nach der Einreichfrist vom NCP per E-Mail das „Partnerformular“ mit Hilfe dessen die Rückmeldung zur Rechtsfähigkeit und zur Erfüllung der vorgesehenen Rolle im Projekt verifiziert wird. Nähere Informationen dazu sind im Formular sowie im Begleitbrief angeführt.
Bei offenen Fragen kann sich der NCP an den jeweiligen Partner wenden und um weitere Informationen ersuchen.
Kosten, die im Rahmen eines genehmigten Projekts anfallen und den Programm-Förderfähigkeitsregeln entsprechen, können für österreichische Projektpartner bis zu einer Rate von 75 % mit Mitteln aus dem EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) kofinanziert werden. Die restlichen 25 % sind aus nationalen Quellen aufzubringen. Das Alpenraumprogramm wendet das Gesamtkostenprinzip an, das heißt, dass diese nationale Kofinanzierung aus öffentlichen oder privaten Mitteln stammen kann. Das Einbringen eigener Mittel in Form von getätigten Personalausgaben ist möglich. Es gibt in Österreich keinen gemeinsamen Förderansatz für den nationalen Finanzierungsanteil, somit muss sich jeder Projektpartner selbst rechtzeitig um die nationale Kofinanzierung kümmern.
Es gilt das Prinzip der Vorfinanzierung. Das heißt die Auszahlung der kofinanzierten Mittel beruht auf tatsächlich entstandenen Kosten, die durch eine Prüfstelle zertifiziert werden müssen (siehe unten). Vom Zeitpunkt der Ausgabe bis zum Eintreffen der Förderung (bis zu 75% der Ausgabe) beim Projektpartner (im Wege des Lead Partners) kann mitunter bis zu einem Jahr verstreichen! Daher ist eine Teilnahme nur bei einer ausreichenden finanziellen Kapazität hinsichtlich des Projektbudgets empfehlenswert.
Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die auf Basis festgelegter Kriterien verpflichtend zugewiesen wird und mittels vorgegebenem flc-Vertrag beauftragt werden muss. Die anfallenden Prüfkosten sind durch den Begünstigten zu tragen und sind je nach Prüfstelle unterschiedlich. Die Kosten sind in der Kostenkategorie „External expertise and service costs“ zu budgetieren. Nur wenn die Kosten im genehmigten Förderbudget enthalten sind, sind sie förderfähig. Die Zuweisung der Prüfstelle erfolgt durch die beim BMLRT, Abt. V/5 eingerichtete koordinierende Prüfstelle nach der Genehmigung eines Projektes durch den Programmbegleitausschuss. Mehr Information zum nationalen Prüfsystem finden sie hier
DIin Martina BACH
Tel.: +43 (1) 53 53 444 - 22
E-mail: bach(at)oerok.gv.at
letzte Aktualisierung: 7.3.2022