Gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-VO ist in jedem Mitgliestaat eine Prüfstelle als Kontrollinstanz einzurichten. Die Prüfstelle in Österreich ist dezentral organisiert: Die Bundesländer Burgenland und Salzburg prüfen Begünstigte (= Projektpartner) in ihrem Wirkungsbereich, für alle anderen Begünstigten erfolgt die Vorhabensprüfung und Zertifizierung der förderfähigen Projektkosten durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG).
Die Gesamtverantwortung für das Kontrollsystem liegt beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Die rechtliche Grundlage für die inner-österreichische Aufgabenteilung ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B-VG.
Es gibt demnach in der Programmperiode 2021-2027 folgende Prüfstellen in Österreich:
Nach der Genehmigung eines Projektes durch den Programmbegleitausschuss wird seitens des BMLRT jedem Begünstigten eine der o.g. Prüfstellen zugewiesen. Weiters erhält jeder Begünstigte einen standardisierten Werkvertrag (derzeit in Ausarbeitung) zur Beauftragung der ihm zugeteilten Prüfstelle, die direkt durch den Begünstigten zu erfolgen hat. Damit verpflichtet sich der Begünstigte auch zur Einhaltung aller relevanten EU-rechtlichen, Programm-spezifischen und nationalen Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung und Zertifizierung seiner Projektkosten.
Die Kosten sind in der Kostenkategorie „External expertise and services costs“ zu budgetieren. Nur wenn die Kosten im genehmigten Förderbudget enthalten sind, sind sie förderfähig.
Die Hauptansprechpartner für den Begünstigten (Projektpartner) sind während des gesamten Projektzeitraumes der National Contact Point, sowie das Gemeinsame Sekretariat (JS).
letzte Aktualisierung: 25. Jänner 2022