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INTERREG EUROPE 2021-2027

In der Förderperiode 2021-2027 wird die interregionale Kooperation zwischen den Regionen aus ganz Europa fortgesetzt. Auch im neuen Interreg Europe Programm steht das gemeinsame Lernenim Vordergrund, um regionale Entwicklungspolitiken (inkl. der Strukturfonds-Programme für "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum") in ihrer Umsetzung zu verbessern und auf diese Weise die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu stärken. Dieses Programmziel soll durch den Austausch von Erfahrungen und innovativen Ansätzen unter den beteiligten regionalen Policy-Akteuren sowie durch gemeinsames Capacity Building erzielt werden. Dabei sollen Good Practices identifiziert und in die eigenen Politiken transferiert werden. Interreg Europe ist daher ein Förderprogramm für den Kapazitätsaufbau von politikverantwortlichen Stellen in den europäischen Regionen. Hauptzielgruppe von Interreg Europe sind insofern öffentliche Behörden und Entscheidungsträger, welche die Entwicklungspolitiken in den Regionen Europas gestalten und umsetzen. 

Um das Gesamtprogrammziel zu erreichen setzt das Programm Interreg Europe auf zwei komplementäre Maßnahmen, welche auf den Ansatz der Programmperiode 2014-2020 aufbauen: 

  • Auf der einen Seite unterstützt das Programm interregionale Kooperationsprojekte, im Rahmen derer eine begrenzte Anzahl von politikverantwortliche Stellen ihre Erfahrungen austauschen und von einander lernen sollen, um das Erlernte in die eigenen Politikinstrumente / Politiken zu integrieren.
  • Zum anderen wird Interreg Europe die Policy Learning Platform (PLP) fortführen, um Policy Learning und Vernetzung auch unabhängig von Projekten zu ermöglichen. 

Der Kooperationsraum hat sich im Unterschied zu Programmperiode 2014-2020 verkleinert, da Großbritannien aufgrund des BREXIT aus dem Programmgebiet ausgetreten ist. Zukünftig können die Regionen aus den EU27-Staaten, Norwegen und der Schweiz miteinander im Rahmen von Interreg Europe kooperieren und von einander lernen.

Das Interreg Europe Programm 2021-2027 wurde im Rahmen des Programmierungsausschusses gemeinsam mit Experten und durch einen Konsultationsprozess mit Stakeholdern erarbeitet und im Jänner 2022 bei der Europäischen Kommission (EK) offiziell eingereicht. Am 5. Juli 2022 wurde das Programm offiziell durch die EK genehmigt. Das finale Programmdokument finden Sie hier.

Aktuelles: Interreg Europe wird erweitert - 7 neue Staaten werden Teil der Interreg Europe Family!

Am 13./14. Juni 2023 beschloss der Begleitausschuss Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Serbien und die Ukraine in das Programmgebiet aufzunehmen. Zukünftig können neben den bisherigen 29 Programmstaaten (EU27, Schweiz &  Norwegen) auch diese 7 neuen Staaten an Interreg Europe Projekten teilnehmen und vom EU-weiten Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Policy-Lernen profitieren. Auch das Programmbudget wird durch IPA- und NDICI-Mittel aufgestockt werden. Nähere Details folgen!

146 Projektanträge im 2. Call eingereicht

Von 15. März bis 9. Juni 2023 (12:00 Mittag) konnten im Rahmen des 2. Calls  wieder Projektanträge in allen Themenbereichen des Programmes eingereicht werdden. Wie im 1. Call muss eine Projektpartnerschaft wieder aus allen vier Großregionen Europas (siehe unten) einbeziehen. Näheres finden Sie in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen für den 2. Call!

Folgende Unterstützungsangebote stehen Ihnen für Ihre Projektentwicklung zur Verfügung:

  • Um die Partnersuche jetzt schon zu erleichtern, bietet Interreg Europe bereits jetzt die Möglichkeit, Projektideen auf der Programmwebsite zu teilen und Partner zu suchen. 
  • Der nationale Info-Day zum 2. Call findet am 7. März 2023 Online statt. Anmeldungen sind bis zum 3. März 2023 möglich!
  • Am 15. März 2023 wird der 2. Call übrigens im Rahmen der Interreg Europe Jahresveranstaltung "Europe, let's cooperate" (inStockholm) offiziell gestartet. Melden Sie sich hier an!
  • Q&A Sessions (online) am 24. März (10:00-11:30), 5. April, 21. April, 5. Mai, 19. Mai und 2. Juni 2023 - stellen Sie dem JS direkt Ihre Fragen! (Näheres zur Anmeldung in Kürze!)
  • Feedbackmöglichkeit zur Projektidee durch das Programmsekretariat ab sofort offen: "Ask for Feedback"
  • Webinar-Serie zu Projektentwicklung (online) von 24.-27. April 2023:

1. Call - Entscheidungen getroffen:

Die erste Projektausschreibung war vom 5. April 2022 bis 31. Mai 2022 (12:00 Mittags MEZ) geöffnet. Insgesamt 134 Anträge wurden fristgerecht über das elektronische Monitoring-System "Interreg Europe Portal" eingereicht und im Anschluss evaluiert. Die Projektentscheidungen sind durch den Begleitausschuss des Programmes am 13.-14. Dezember 2022 getroffen worden: 72 Projekte wurden genehmigt. Österreichische Projektträger sind an vier genehmigten Projekten beteiligt: AccelerateGDT, CARES, DEBUTING und SMEOrigin. Eine vollständige Liste aller 72 Projekte ist auf der Programmwebsite veröffentlicht.  

Programme Manual:

Die aktuelle Version des Programme Manuals finden Sie hier.

Inhalte

Ziele, Prioritäten und Charakteristika des Programms

Finanzen

Informationen zu Programmbudget und Kofinanzierung

Management

Welche Stellen sind in das Programm involviert?

Umsetzung

Wie komme ich zu einem Projekt?

INTERREG EUROPE 2021-2027 | Programminhalte

Das INTERREG EUROPE Programm 2021-2027 ist in einem rund zweijährigen partnerschaftlichen Prozess entstanden - auf der Grundlage von Beiträgen zahlreicher Expert:innen und zahlreicher Konsultationen von Stakeholdern und relevanten Partnern. Aufgrund seines Programmziels, die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu stärken, hat Interreg Europe das Interreg Spezifische Ziel 1 "Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit" ausgewählt und ermöglicht es hierunter allen regionalen politischen Entscheidungsträger:innen zu allen Themen der Kohäsionspolitik zu kooperieren, welche in den entsprechenden EU-Verordnungen definiert sind: 

Um trotz der thematischen Breite einen Effekt erzielen zu können, wird das Programm 80% seiner Mittel auf eine bestimmte Themengruppe ("Gruppe 1") fokussieren. Die restlichen 20% der Programmmittel stehen allen anderen Themen der anderen spezifischen Ziele der Kohäsionspolitik ("Gruppe 2") zur Verfügung:

  • Gruppe 1 - alle Themen folgender spezifischer Ziele:
    • Alle Spezifischen Ziele des Politischen Ziels 1 - ein intelligenteres Europa
    • Alle Spezifischen Ziele des Politischen Ziels 2 - ein grüneres Europa
    • Unter dem Politischen Ziel 4 - ein sozialeres Europa, die Spezifischen Ziele für Arbeitsmarkt (SO4.1), Gesundheitswesen (SO4.4) sowie Kultur & nachhaltiger Tourismus (SO4.5)
  • Gruppe 2 - alle Themen folgender spezifischer Ziele:
    • Alle Spezifischen Ziele des Politischen Ziels 3 - ein stärker vernetztes Europa
    • Alle Spezifischen Ziele des Politischen Ziels 5 - ein bürgernahes Europa
    • Unter dem Politischen Ziel 4 - ein sozialeres Europa, die Spezifischen Ziele für Bildung (SO4.2), sozioökonomische Inklusion von benachteiligten Gemeinschaften (SO4.3) sowie für die Integration von Drittstaatenangehörigen (SO4.3bis).

Voraussetzungen für die Projektentwicklung:

Da in der INTERREG-Verordnung auch explizit die Verbesserung der Programme für "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" als Programmziel für Interreg Europe erwähnt sind, ist es eine Voraussetzung, dass mindestens eines der adressierten Policy-Instrumente pro Projekt ein Strukturfondsprogramm sein muss.

Die Einbeziehung der politikverantwortlichen Stellen ist verpflichtend. Für mindestens 50% der Politikinstrumente müssen die politikverantwortlichen Stellen als Projektpartner teilnehmen. Bei den restlichen Politikinstrumente kann sich die politikverantwortliche Stelle durch eine andere Institution vertreten lassen, jedoch muss in diesen Fällen die politikverantwortliche Stelle als assoziierter Partner ("Associated Policy Authority") am Projekt teilnehmen.

Geographische Abdeckung: Zumindest beim ersten und zweiten Call muss sich eine Projektpartnerschaft aus Partnern aus allen vier Großregionen Europas (siehe unten) zusammensetzen - das heißt jede Großregion muss mit mindestens einen Partner im Projekt vertreten sein:

  • Norden: Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden
  • Osten: Österreich, Bulgarien, Polen, Rumänien, Slovenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
  • Süden: Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Zypern
  • Westen: Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweiz

INTERREG EUROPE 2021-2027 | Finanzieller Rahmen

In der Periode 2021-2027 werden dem Interreg Europe Progarmm insgesamt 379,5 Mio. EUR an EFRE-Mitteln zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Norwegen und die Schweiz Fördermittel für Institutionen ihrer Länder bereitstellen. Folgende Kofinanzierungsraten gelten voraussichtlich für die unterschiedlichen Projektpartner, Fonds und Länder:

Kofinanzierungsrate nach FondsNach rechtlichen Status bzw. Land
80% EFREÖffentliche sowie öffentlich-rechtliche Institutionen aus der EU
70% EFREPrivate Non-Profit-Organisationen aus der EU
Bis zu 50% Norwegische FördermittelÖffentliche, öffentlich-rechtliche und private Non-Profit-Institutionen aus Norwegen
Schweizer FördermittelÖffentliche, öffentlich-rechtliche und private Non-Profit-Institutionen aus der Schweiz

Private Unternehmen sind bei Interreg Europe nicht förderfähig!

In den Kooperationsprojekten können sowohl öffentliche als auch private Eigenmittel für den nationalen Kofinanzierungsanteil (d.h. für den noch nicht durch die Fonds abgedeckten Anteil) eingebracht werden.

INTERREG EUROPE 2021-2027 | Programm-Management

Die Projektinteressenten und –träger können auch in dieser Periode auf bewährte Ansprechpartner zurückgreifen. Die zentralen Programmfunktionen werden durch die bisher betrauten Stellen weitergeführt: Die Region Hauts-de-France trägt als Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das Programm. Auch im Gemeinsamen Sekretariat in Lille und bei den nationalen Kontaktpunkten in den Programmstaaten stehen erfahrene und gut vernetzte Kolleg:innen zur Verfügung.

Die Kontaktdaten der Programmstellen finden Sie auf der Programm-Website.

Ansprechpartnerin:

Mag.a Anna Maria Kramann MSc.
Tel.: +43 (1) 53 53 444 - 21
E-mail: kramann(at)oerok.gv.at

letzte Aktualisierung: 13.3.2023