Oberösterreich: Planungsrechtliche Grundlagen und Verordnungen

In Oberösterreich gibt es derzeit vergleichsweise wenige Raumordnungsprogramme, mit dem aktuellen Landesraumordnungsprogramm (LAROP 2017) wurden aber etwa Handlungsräume definiert, für die in weiter Folge überörtliche Planungen in Verordnungsform folgen sollen, um auf unterschiedliche Spezifika von funktionalen Räumen Bedacht nehmen zu können.

Gesetze

Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz 1994 (Oö ROG 1994)
(Link zum RIS)
StF LGBl. Nr. 114/1993 idF 111/2022

Allgemeine Verordnungen

Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021StF LGBl. Nr. 37/2021
Planzeichenverordnung für BebauungspläneStF LGBl. Nr. 3/1996, 69/2013
Verordnung über die Einordnung von Betrieben nach ihrer Betriebstype (Oö. Betriebsverordnung 2016)StF LGBl. Nr. 27/2016, 59/2020
Verordnung über die Grundsätze zur Feststellung der spezifischen Standorteignung für Gebiete für Geschäftsbauten (Oö Geschäftsgebieteverordnung 2021)StF LGBl. Nr. 147/2020
Verordnung, mit der Grenzwerte für Emissionen und Immissionen für die einzelnen Wid­mungskategorien festgelegt werdenStF LGBl. Nr. 22/1995 idF 93/1995
Umweltprüfungsverordnung für FlächenwidmungspläneStF LGBl. Nr. 110/06 idF 96/2021
Umweltprüfungsverordnung für RaumordnungsprogrammeStF LGBl. Nr. 111/06

Sektorale Raumordnungsprogramme

Landesraumordnungsprogramm 2017StF LGBl. Nr. 21/2017
Regionales Raumordnungsprogramm für die Region EferdingStF LGBl. Nr. 114/2007
Regionales Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland 3StF LGBl. Nr. 98/2018
Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung von überörtlichen Verkehrswegen im Planungsbereich „Mattigtal-Süd“StF LGBl. Nr. 61/2019
Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung der Osttangente LinzStF LGBl. Nr. 63/2019

Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung einer 220-kV-Anspeisung Zentralraum Oberösterreich

LGBl. für Oö Nr. 86/22