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Veröffentlichung von Projekt- und Empfängerlisten

Um die Öffentlichkeit über die Mittelverwendung aus den Strukturfonds und damit über EU-kofinanzierte Projekte zu informieren, sind die Verwaltungsbehörden der entsprechenden Programme durch EU-Verordnungen zur Datenveröffentlichung verpflichtet.

ESF und EFRE

Für den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung besteht  laut VO (EU) 1303/2013 Art. 115 die Verpflichtung, eine Liste aller bisher genehmigten Projekte online zur Verfügung zu stellen. Diese Vorhabensliste wird zumindest alle 6 Monate aktualisiert.

Die Projektliste für das Operationelle EFRE-Programm des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) finden Sie auf der IWB/EFRE-Programmwebseite.

Die Projektlisten der INTERREG-Programme - das sind alle EFRE-Programme des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ETZ) - sind in der europaweiten KEEP-Datenbank http://www.keep.eu/keep/  auch für Österreich anschaulich veröffentlicht. Zusätzlich finden Sie die entsprechenden Informationen auf den einzelnen Programmwebseiten der grenzüberschreitenden Programme bzw. der transnationalen Programme.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) veröffentlicht  die Vorhabensliste auf seiner Programmwebseite www.esf.at

ELER und EMFF

Für den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)  und den Fischereifonds (EMFF) gelten spezifische Regelungen zur Veröffentlichung der Mittelverwendung. Im Zusammenhang mit der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Informationen über die Empfänger von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereitzustellen.

In Österreich wurde hierzu eine nationale Transparenzdatenbank EU eingerichtet, in der sowohl die Zahlungen aus der 1. Säule des GAP (Direktzahlungen, EGFL) als auch jene aus der 2. Säule (Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) veröffentlicht werden.