CENTRAL EUROPE 2014-2020: Programmmanagement

Die Projektinteressenten und –träger können auf bewährte Ansprechpartner zurückgreifen. Die zentralen Programmfunktionen werden durch die bisher betrauten Stellen weitergeführt: Die Stadt Wien trägt als Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das Programm. Auch im technischen Sekretariat in Wien und bei den nationalen Kontaktpunkten in den neun Partnerstaaten stehen erfahrene und gut vernetzte Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.

Untenstehend sind die Programmstellen des Programms CENTRAL EUROPE inklusive Kontaktdaten aufgelistet. Durch Anklicken bekommen Sie nähere Informationen.

Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist bei der Stadt Wien angesiedelt.

Stadt Wien,  Abt. für EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung
Schlesingerplatz 2-4
1080 Wien
Österreich

Tel. +43 (0) 1 4000 27060

Gemeinsames Sekretariat

Gemeinsames Sekretariat für das Programm INTERREG CENTRAL EUROPE

Kirchberggasse 33-35/11
1070 Wien
Österreich

Tel: + 43 (0) 1 8908 088 - 2403

www.interreg-central.eu

E-Mail: info@interreg-central.eu

National Contact Points

Die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat werden durch das Netzwerk nationaler Kontaktstellen unterstützt. In Österreich wird der Contact Point für alle betreuten Programme mit NCP (National Contact Point) abgekürzt.

National Contact Point bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK)
Fleischmarkt 1 (2. Stock)
1010 Wien
Österreich

Kontakt:
Mag. (FH) Andrea Rainer Cerovská
Tel: + 43 (0) 1 53 53 444-16
E-Mail: cerovska@oerok.gv.at

Begleitausschuss (Monitoring Committee)

Der transnationale Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Förderfähigkeit von Projekten zu prüfen und Projekte zu beschließen. Ihm obliegt auch die Festlegung der Bedingungen zu den Calls for Project Proposals, die Koordination mit anderen Programmen und Politiken der EU sowie die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde. Mitglieder des Programmausschusses sind 2-3 Vertreter pro Partnerstaaten, zumeist von nationaler wie auch regionaler Ebene.
Der Begleitausschuss hat auch die Möglichkeit Unterausschüsse bzw. Arbeitsgruppen einzusetzen.