Förderfähigkeit

Förderfähigkeit von Projektpartnern

Nur die Mittel von öffentlichen und quasi-öffentlichen Partnern sind förderfähig. Private Partner können zwar Projektpartner sein, ihre Mittel können jedoch nicht mit EU-Mitteln kofinanziert werden. Aufträge an Private sind jedoch möglich (Vergaberecht beachten).

Für die Ermittlung des rechtlichen Status eines Projektpartners, d.h. für die Festlegung wann ein Partner öffentlich, quasi-öffentlich oder privat ist, siehe Leitfaden Projektpartnerstatus.
Private Partner können am Projekt teilnehmen, müssen dies aber mit eigenen Mitteln finanzieren.

Projektpartner aus nicht EU-Staaten sind in INTERREG IV C Projekten willkommen, können jedoch keine Mittel aus dem EFRE erhalten. Für Projektpartner aus Drittstaaten (z.B. Staaten des westlichen Balkans) können Mittel aus anderen EU Finanzierungsinstrumenten (z.B. IPA, ENPI) zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel werden aber getrennt vom INTERREG IV C Programm von den jeweiligen EU-Vertretungen verwaltet und abgewickelt.


Zeitliche Förderfähigkeit von Kosten

Förderfähig sind grundsätzlich nur Kosten, die innerhalb der Projektlaufzeit anfallen. Ausgaben für die Vorbereitung des Projektantrages sind nur für genehmigte Projekte und nur bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 EUR förderfähig.


Förderfähigkeitsregeln

Auf Programmebene existieren detaillierte Förderfähigkeitsregeln ("Eligibility Rules"), die bereits bei der Projekteinreichung zu beachten sind, siehe dazu Operationelles Programm bzw. jeweiliges Applicants Manual unter Calls for Project Proposal.

Neben den Förderfähigkeitsregeln des INTERREG IV C Programms existieren auch weitere Regelwerke, die Aussagen zur Förderfähigkeit von Kosten im Rahmen von Kooperationsprogrammen des Ziels Europäische Territoriale. Eine Zusammenschau über diese Regelwerke wurde vom Bundeskanzleramt (Abt. IV/4) ein Dokument zu österreichischen Förderfähigkeitsregeln erstellt.  


Für Projektpartner aus Österreich sind sowohl sämtliche Regelungen des genannten Dokuments als auch die INTERREG IV C Regeln zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen muss im konkreten Detailfall die jeweils strengste Regel herangezogen werden.