ALPINE SPACE 2014-2020 | Projekteinreichung

Diese Seite soll einen groben Überblick zu Anforderungen im Rahmen einer Projekteinreichung liefern. Dies ersetzt aber nicht das genaue Studium der Programmdokumente! Im Rahmen einer Projekteinreichung empfiehlt es sich daher dringendst das Project Implementation Handbook sowie das Cooperation Programme selbst genau zu studieren. Die wesentlichen Fact Sheets zu jedem Punkt sind unten angeführt.

 

Was ist ein transnationales Projekt? (Anforderungen & Projektcharakteristika)

  • In dieser Förderperiode steht vor allem die Ergebnisorientierung im Vordergrund. Da der Erfolg des Programms langfristig gesehen von den Projektaktivitäten abhängig ist müssen die Projekte zur Erreichung der Programmziele beitragen. Dies muss schon bei der Projekteinreichung dargestellt werden.
  • Vorraussetzung für eine Einreichung ist eine transnationale Partnerschaft: mindestens 4 Projektpartner aus 4 verschiedenen Ländern des Alpenraumprogramms mussen an einem Projekt teilnehmen. Die maximale Partneranzahl beträgt 15 (inklusive Lead Partner). Projekte werden nach dem Lead Partner Prinzip durchgeführt. Das heißt, jedes Projekt muss einen Lead Partner nominieren. Dieser koordiniert die Projektentwicklung, kümmert sich um die Vollständigkeit des Antrags und die Projekteinreichung bei dem transnationalen gemeinsamen Sekretariat. Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt, ist für das Projektmanagement und für das Berichtswesen zuständig. Er ist alleiniger Ansprechpartner für das transnationale Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde.
  • Die transnationale Relevanz muss gegeben sein: Für Herausforderungen, die Regionen des Alpenraumes gleichermaßen betreffen (zum Teil in unterschiedlichen Ausprägungen) und Charakteristika des Alpenraums berücksichtigen sollen durch gemeinsame, grenzübergreifende Aktivitäten deutlich bessere und erfolgversprechendere Lösungen gefunden werden. Die Themenstellung soll keineswegs nur ein Land oder eine grenzüberschreitende Region betreffen.
  • Die Projekte sollen einen Beitrag zum Politik-Kreislauf ("policy cycle") leisten: Transnationale Projekte verfolgen allgemein das Kernziel, Verbesserungen in einem oder mehreren Politikfeld(ern) voranzutreiben. Je nach Projektfokus steht dabei die (vorbereitende) Politikentwicklung im Vordergrund, es kann auch bereits eine pilothafte Erstanwendung im Blickpunkt sein. Schließlich kann auch die tatsächliche Umsetzung ein Projektziel sein. Ein Projekt befindet sich zumeist in einer Prozessphase oder im Übergang von einer zur nächsten Phase. Die Projekte sollen durch ihre Aktivitäten eine politische Hebelwirkung erzielen. Projekte müssen daher bereits im Antragsformular darstellen, wo die Ergebnisse nach Abschluss aufgenommen werden sollen. Es ist dabei nicht nötig alle 3 Prozessphasen in einem Projekt abzudecken, vielmehr soll sich ein Projekt auf eine Prozessphase oder maximal 2 Phasen fokussieren. Mehr dazu ist in den Terms of Reference festgehalten.
  • Ein Projekt soll eine spezifische Themenstellung bearbeiten, die messbare, realistische, nachhaltige und übertragbare Ergebnisse liefert. Es trägt zur Erfüllung der Ziele auf Programmebene bei und ist in nationale und transnationale Strategien eingebettet. Es liefert einen Mehrwert für bestehede Strukturen oder Produkte und bindet die relevanten Schlüsselakteure in das Projekt ein. Dabei wird auf bereits bestehendem Wissen, zum Beispiel Ergebnissen aus vorherigen Projekten aufgebaut
  • Das Projekt verfügt über eine ausgewogenen Partnerschaft: Alle für die Umsetzung der Projektziele relevanten Schlüsselakteure und Entscheidungsträger sind beteiligt. Sie haben auch die entsprechende Kompetenz im jeweiligen Politikfeld oder sind zur relevanten politischen Ebene verlinkt. Die relevanten Stakeholder werden bereits frühzeitig in das Projekt involviert. Die Partnerschaft ist ebenfalls geographisch ausgewogen.
  • Auf bereits bestehendes Wissen aufbauen: Für viele Herausforderungen und Fachbereiche wurden bereits Methoden, Instrumente und Lösungen entwickelt, auf denen aufgebaut werden kann. Erfahrungen und Ergebnisse vorhergehender Projekte aus dem Alpenraumprogramm oder auch anderen Programmen sollen genutzt werden.
  • Im Rahmen des Projektes muss ebenso dargestellt werden wie die horizontalen Prinzipien nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nicht-Diskriminierung und Gleichbereichtigung von Mann und Frau berücksicht werden.

Wie kommt man zu einem Projekt? (Projektidee)

  • Am Anfang steht die Projektidee und die Partnersuche. Dazu stellt das Programm verschiedene Instrumente zur Verfügung: Um die Partnersuche beziehungsweise auch Kooperationen mit anderen potenziellen Projektwerbern zu ähnlichen Themen zu erleichtern, wurde auf Programmebene ein Online-Tool zur Sammlung von Projektideen eingerichtet. Bei Fragen und Weiterentwicklung von Ideen unterstützt das Netzwerk der National Contact Points. Interessenten mit konkreten Projektideen wird empfohlen sich mit dem jeweiligen National Contact Point in seinem Land in Verbindung zu setzen. Neben der Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Contact Point sollten auch die räumlich und/oder thematisch relevanten Ansprechpartner bei Bund und/oder Bundesländern kontaktiert werden.
  • In jedem Fall sind dabei die Anforderungen des Programms und die Projektcharakteristika zu beachten! Um mögliche Synergien mit anderen Projeten (bereits abgeschlossen oder auch laufend) zu identifizieren stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Auf Programmebene sind die Projektergenisse der abgeschlossenen Alpenraumprojekte 2007-2013 zu finden. In der NCP-Projektdatenbank finden Sie Informationen zu Projekten mit österreichischer Beteiligung in allen transnationalen Programmen aus den Perioden 2000-2006 und 2007-2013. Des weiteren finden sie hier Broschüren aus den vergangen Perioden.
  • Projektideen können im Rahmen von 2-stufigen "calls for project proposals" eingereicht werden. Mehr dazu finden Sie weiter unten.

Was kann gefördert werden? (Förderfähigkeitsregeln)

  • Im neuen Programm kann der Anteil der EFRE-Fördermittel bis zu 85 Prozent betragen. Die von den Projektpartnern aufzubringenden Gelder spielen somit eine geringere Rolle. Das Programm wählte das Gesamtkostenprinzip, das heißt, dass in dieser Periode öffentliche und private Mittel gefördert werden können. Mehr dazu finden Sie im Project Implementation Handbook in Fact Sheet 1.3 "funding principle".
  • Auf Programmebene existieren detaillierte Förderfähigkeitsregeln, die im Fact Sheet 1.4 "What can be co-financed" festgehalten sind. Diese sind bereits bei der Projekteinreichung zu beachten! Die Kosten werden in 5 Kategorien eingeteilt: Personalkosten, Büro- und Verwaltungsausgaben (Overheads), Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen und Ausrüstungskosten. Die Anforderungen zur Förderfähigkeit müssen eingehalten werden, um die Kofinanzierung tatsächlich in Anspruch nehmen zu können!
  • Grundätzlich gilt keine Förderung der Aktivitäten durch andere EU-Programme!
  • Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die sogenannte First Level Control (FLC) Stelle. Für die Finanzkontrolle können den Projektträgern Kosten verrechnet werden. In Österreich gibt es dazu als rechtlichen Rahmen den Art. 15a Vertrag zwischen Bund und Ländern. Detaillierte Informationen über das System der First Level Control in Österreich können hier nachgelesen werden.

Wann finden Calls statt?

  • Im Rahmen eines Call for project proposals können Projektideen in einem 2-stufigen Verfahren eingereicht werden. Es ist vorgesehen einen Call pro Jahr zu starten. Jeder Call hat Terms of Reference, in denen die Rahmenbedingungen für die Einreichung festgehalten werden. Dabei kann eine thematische Einschränkung erfolgen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Es könnten auch 1-stufige Einreichverfahren darin festgelegt werden. Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte muss jedenfalls den Programminhalten entsprechen
  • Der erste Schritt besteht aus dem Abgeben einer Interessenserklärung, der sogenannten "Expression of Interest" (EoI). Diese wird durch das gemeinsame Sekretariat anhand festgelegter Selektionskriterien bewertet. Auf Basis dieser Bewertung wählt der Begleitausschuss die Projekte aus, die in die 2. Stufe geladen werden.
  • Als zweiter Schritt muss das Projekt weiterentwicklet werden und der vollständige Projektantrag ausgearbeitet werden. Dieser wird wiederum vom gemeinsamen Sekretariat bewertet. Die endgültige Genehmigung erfolg durch den transnationalen Begleitausschuss.
  • Projektanträge können nur dann eingereicht werden wenn ein Call offen ist. Sämtliche Dokumente dazu werden auf der Homepage des Alpenraumprogramms veröffentlicht.
  • Weitere Informationen zu den einzelnen Calls finden Sie auf der der jeweiligen Unterseite. 
  • Abhängig vom jeweiligen Themenschwerpunkt sind verschiedenste Gruppen von Akteuren aufgerufen, Projekte umzusetzen wie lokale, regionale oder nationale Verwaltungen, Agenturen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Interessensvertretungen oder Nichtregierungsorganisationen. Insbesondere spricht das neue Programm neben dem öffentlichen Sektor auch den privaten Sektor an. Nähere Informationen zu den Akteursgruppen sind im Cooperation Programme bei der jeweiligen Priorität zu finden.
  • Aufgrund des durch das Programm gewählte Gesamtkostenprinzip können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen mit privaten Eigenmitteln am Programm als Projektpartner teilnehmen. Allerdings dürfen private nicht als Lead Partner, sondern nur als Projektpartner teilnehmen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit sich als Observer, ein strategisch relevanter Akteur im jeweiligen Themenfeld zu beteiligen. In diesem Fall können keine Kosten kofinanziert werden.
  • Nähere Informationen sind dem Fact Sheet 1.2 „Who can participate“ zu entnehmen