Tätigkeitsbericht zum Monitoring veröffentlicht

Von 2021-2023 wurde im Rahmen der ÖROK das Datenmodell zur Erfassung von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung entwickelt und fachlich abgestimmt. Als Ergebnisse dieser Arbeiten liegen sowohl das Modell als auch nunmehr wesentlich verbesserte, robuste Daten zu zentralen Kategorien der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, Freizeit- und Erholungs-, Ver- und Entsorgungszwecke sowie der Versiegelung für das Referenzjahr 2022 („Baseline“) vor.

In Ergänzung der bisherigen Veröffentlichungen von Ergebnissen, Karten und Kontextinformationen zur Baseline 2022 wurde der nun fertiggestellte Tätigkeitsbericht des Umweltbundesamts für die Jahre 2022 und 2023 veröffentlicht. In diesem wird die Methodenentwicklung und -anwendung des Monitorings der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert. Im Bericht werden die verwendeten Geodatengrundlagen, die Aufbereitungsschritte in den GIS-Modellen sowie die methodischen Ansätze und Berechnungen erläutert.

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Wesentliche Grundsätze des Monitorings sind in einem kompakten Monitoringkonzept zusammengefasst.
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    Ausblick

    Die Arbeiten werden in ein laufendes gesamtstaatliches Monitoring übergeführt, welches auch zukünftig im Rahmen der ÖROK fachlich abgestimmt und vom Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK berechnet wird. Das neue Modell wird die bestehende Flächeninanspruchnahme und Versiegelung wie auch zukünftig deren Entwicklung in einer bisher nicht verfügbaren Genauigkeit abbilden.

    Aufgrund der vielfältigen Datengrundlagen, die unterschiedlichen Aktualisierungsintervallen unterliegen, werden Gesamterhebungen ab dem Referenzjahr 2022 in einem drei-jährigen Zyklus durchgeführt. Mit der Erfassung der Veränderungen von 2022 - 2025 wird erstmalig eine Quantifizierung von Veränderungen nach der neuen Methodik möglich sein. Robuste Zahlen und detaillierte Aussagen zu Entwicklungstendenzen bzw. Änderungsraten werden voraussichtlich erstmals Ende 2025/ Anfang 2026 möglich sein. Um Trends feststellen zu können, sind jedoch mindestens zwei Veränderungszeiträume (1. Zeitraum: 2022 - 2025; 2. Zeitraum 2025 - 2028) erforderlich, womit eine erste empirisch gestützte Aussage, ob die Flächeninanspruchnahme zu- oder abnimmt, erst Ende 2028 möglich sein wird.

    Monitoring-Perioden

    Ein Bild, das Text, Screenshot, Display, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung

     

    Quelle: Umweltbundesamt

    Die Methodik wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK und unter maßgeblicher Mitwirkung der Arbeitsgruppe Raumbeobachtung aus Expert:innen folgender Institutionen entwickelt :

    • Amt d. Burgenländischen Landesregierung
    • Amt d. Kärntner Landesregierung
    • Amt d. Niederösterreichischen Landesregierung
    • Amt d. Oberösterreichischen Landesregierung
    • Amt d. Salzburger Landesregierung
    • Amt d. Steiermärkischen Landesregierung
    • Amt d. Tiroler Landesregierung
    • Amt d. Tiroler Landesregierung
    • Amt d. Vorarlberger Landesregierung
    • Amt d. Wiener Landesregierung
    • BEV – Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
    • BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie
    • BM f. Land- & Forstwirtschaft, Regionen & Wasserwirtschaft
    • Österreichischer Städtebund
    • Statistik Austria