Der gesamte methodische Zugang zur Analyse wurde im Vergleich zum ersten Monitoring weiterentwickelt und präzisiert. Ein Hauptaugenmerk lag dabei auf der Differenzierung zwischen technischen Veränderungen (z. B. durch Anpassungen in unterschiedlichen Geodatensätzen) und echten Veränderungen durch die Neuinanspruchnahme von Flächen. Auch zukünftig sind Veränderungen in den Datengrundlagen und Auswertungen zu erwarten, da die Methodik laufend weiterentwickelt wird.
Daher gibt es auch eine revidierte „Baseline“ der Flächeninanspruchnahme für das Referenzjahr 2022, bei der neu strukturierte Kategorien (z.B. gemeinsame Auswertung von Wohn- und gemischten baulichen Nutzungen, Ergänzung der Kategorie „Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen“) berücksichtigt und Fehlerkorrekturen bzw. technische Anpassungen in den Datengrundlagen vorgenommen wurden. Die Berechnungen der Flächeninanspruchnahme des Referenzjahres 2025 stehen seit Ende 2025 zur Verfügung, damit ist das Monitoring auf dem derzeit möglichen aktuellsten Stand. Erstmals können damit Veränderungen der Flächeninanspruchnahme der ersten Dreijahresperiode (2022–2025) nach dem neuen Monitoringsystem für Österreich berechnet werden. Auch wenn es von verschiedenen Seiten das Interesse an jährlichen Daten gibt, ist eine umfassende Analyse derzeit nur in einem dreijährigen Zyklus zweckmäßig.
Download: Bericht des Umweltbundesamts zur Methodik und Klassen des Monitorings (2025)
Durch die Verwendung unterschiedlicher Datenquellen und deren Aktualisierungszyklen gibt es auch im ÖROK-Monitoring einen Zeitversatz in Aspekten der Analysen. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Straßenbauvorhaben zwar zeitnahe nach Inbetriebnahme die Straßenachsen bereits als Verkehrsflächen erfasst werden, Nebenflächen, Zu- und Abfahrten jedoch erst dann im Monitoring identifiziert werden können, sobald die Grundstücke in der digitalen Katastralmappen einer entsprechenden Nutzung zugeordnet wurden. Dadurch kann es vorkommen, dass Teile der Zunahmen von Verkehrsflächen erst jetzt im Monitoring erfasst werden, obwohl die reale Flächeninanspruchnahme bereits vor 2022 stattgefunden hat. Es kann nicht gänzlich verhindert werden, dass ein gewisser Anteil der Flächen, die im Zeitraum 2022–2025 als „in Anspruch genommen“ identifiziert wurden, datenbedingte Veränderungen sind, die bei kleinräumiger Betrachtung real nicht erkennbar sind. Trotz dieser technischen und datenbedingten Limitationen werden mit dem Analysedesign des Umweltbundesamtes valide Ergebnisse erzielt.
Die Berechnung der Versiegelung kann aufgrund des dreijährigen Befliegungszyklus der Bund-Bundesländer-Orthofotokooperation mit nachfolgender Auswertung der Bodenbedeckung erst mit einem zeitlichen Abstand von ca. 1,5 bis 2 Jahren im Vergleich zur Berechnung der aktuellen Flächeninanspruchnahme durchgeführt werden. Im Jahr 2025 werden daher aktualisierte und verbesserte Versiegelungsdaten für das Jahr 2022 publiziert. In der Aktualisierung der Versiegelung 2022 kann mittlerweile auf die Orthofotoauswertung der Jahre 2020, 2021 und 2022 zurückgegriffen werden. Der Analyse liegen Eingangsdaten aus mehreren Quellen zugrunde, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden und jeweils eigene Erhebungsmethoden hatten. Die Berechnung der Versiegelung für das Referenzjahr 2025 wird mit den Orthofotoauswertungen 2023, 2024 und 2025 für die Monitoringperiode 2025-2028 möglich sein. Dann können 2028 erstmalig Veränderungsraten der Versiegelung 2022–2025 ermittelt werden.
Aufgrund der vielfältigen Datengrundlagen, die unterschiedlichen Aktualisierungsintervallen unterliegen, werden Gesamterhebungen ab dem Referenzjahr 2022 in einem drei-jährigen Zyklus durchgeführt.
Lässt sich aus dem kurzen Betrachtungszeitraum des ÖROK-Monitorings (2022 bis 2025) schon ein Trend ableiten? Nein. Allein mit den Veränderungen, die sich 2025 im Vergleich zum Referenzjahr 2022 zeigen, sind noch keine detaillierten Trendaussagen für die Flächeninanspruchnahme möglich. Um längerfristige Trends feststellen zu können, sind mindestens zwei Veränderungszeiträume (1. Zeitraum 2022–2025; 2. Zeitraum 2025–2028) erforderlich. Mit dem Jahr 2028
sind umfassende und empirisch gestützte Aussagen möglich, ob bzw. in welchem Ausmaß die Flächeninanspruchnahme zu- oder abnimmt.
Bis 2021 wurde vom Umweltbundesamt jährlich die Flächeninanspruchnahme und Versiegelung als quantitativen Abschätzung auf Basis der Nutzungsinformation der digitalen Katastralmappe (DKM) berechnet (= alte Methode). 2022 wurde diese Berechnung vom deutlich präziseren ÖROK-Monitoring zu Flächeninanspruchnahme und Versiegelung abgelöst. Obwohl die beiden Methoden nicht 1:1 vergleichbar sind, zeigt sich auch im Vergleich der Auswertungen, dass sich die Zunahme der Flächeninanspruchnahme in den letzten Jahren deutlich verlangsamt hat.
Monitoring-Perioden
Quelle: Umweltbundesamt
Die Methodik wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK und unter maßgeblicher Mitwirkung der Arbeitsgruppe Raumbeobachtung aus Expert:innen folgender Institutionen entwickelt :
Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 5353444
Fax: +43 1 5353444-54