Statistische Daten zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung (Hauptergebnisse, Auswertungskategorien) werden für Österreich und die Bundesländer als Excel-Datei zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie den Bericht "ÖROK-Monitoring Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich - Bericht zu den Ergebnissen 2022 und 2025" sowie die Daten (Excel) für Österreich und die Bundesländer.
Quelle: ÖROK-Monitoring Flächeninanspruchnahme und Versiegelung (2025), Datengrundlage: Umweltbundesamt
Die Daten beruhen auf dem, für das gesamtstaatliche statistische Monitoring entwickelte Modell, Ergebnisse können daher aufgrund unterschiedlicher Methodiken von jenen einzelner Bundesländer bzw. Gemeinden abweichen. Sie wurden vor ihrer Veröffentlichung einer umfangreichen Validierung durch GIS-Expert:innen aller Bundesländer (im Wege der AG Raumbeobachtung) sowie durch Expert:innen des Umweltbundesamts unterzogen.
Der gesamte methodische Zugang zur Analyse wurde im Vergleich zum ersten Monitoring im Jahr 2022 weiterentwickelt und präzisiert – was auch weiterhin erfolgen wird. Die Methodik für das ÖROK-Monitoring ist ein lernendes System. Dies auch aufgrund sich stetig verändernder Datenbestände, die laufend aktualisiert und verfeinert werden.
Die vorliegenden Ergebnisse bilden den bestmöglichen Erfassungszustand mit Ende 2025 ab. Für 2025 können die meisten Veränderungen zeitaktuell abgebildet werden (v.a. Bebauung), aber einige Veränderungen (z.B. Verkehrsflächen, Abbauflächen) weisen noch größere Unsicherheiten aufgrund von technischen Änderungen und Zeitverzug bei Aktualisierungen auf.
Statistische Daten zu Baulandreserven (2022, 2025) werden für Österreich, die Bundesländer und Gemeinden als Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Unter Baulandreserven versteht man als Bauland gewidmete, aber noch nicht mit
einem Hauptgebäude bebaute Grundstücke. Die Baulandreserven werden – sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind – als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst, da aufgrund der Widmung eine wesentliche rechtliche
Voraussetzung für eine bauliche Nutzung besteht.
Hier finden Sie die Daten (Excel) der Baulandreserven (unbebaute Grundstücke im Bauland) nach ÖROK-Methodik für Österreich, Bundesländer und Gemeinden.
Quelle: ÖROK-Monitoring Baulandreserven (2025), Datengrundlage: Umweltbundesamt
Ergänzend zu den statistischen Daten veröffentlicht die ÖROK als öffentliche Geodatenstelle gem. GeoDIG die in diesem Zusammenhang erstellten Datengrundlagen, welche als hochwertiger Datensatz nach HVD-Verordnung auch dem Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 unterliegen. Die Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang erfolgen im öffentlichen Interesse, dient als Beitrag der ÖROK zur Raumforschung sowie als Grundlage für das Rahmen der ÖROK abgestimmte österreichweit einheitliche Monitoring der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung.
Quelle: ÖROK-Monitoring Flächeninanspruchnahme und Versiegelung (2025), Bearbeitung: Umweltbundesamt
Lizenz: Creative Commons BY 4.0
Die Österreichische Raumordnungskonferenz (Verein ÖROK) veröffentlicht diese Daten im gemeinsamen Auftrag von Bund, Länder, Städten und Gemeinden als abgestimmte Datengrundlage der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich.
Die Daten des Monitorings können für Analyse-, Beurteilungs-, Planungs- und Evaluierungszwecke herangezogen werden. Sie beruhen auf einem für Gesamtösterreich entwickeltem Modell. Die statistischen Ergebnisse können aufgrund unterschiedlicher Methodiken von jenen einzelner Bundesländer / Gebietskörperschaften abweichen.
Die ÖROK übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte auf dieser oder anderen Internetseiten. Aus der Datenverwendung können Rechtsansprüche weder begründet noch abgeleitet werden. Bei den Ergebnissen handelt es um Informationsmaterial für die Öffentlichkeit, weder um eine rechtliche noch amtliche Auskunft, sie ersetzen keine planungsfachliche bzw. rechtliche Beratung. Die Zuordnung einzelner Grundstücke und sonstiger Flächen zu unterschiedlichen Auswertungskategorien bewirkt niemals einen Rechtsanspruch und erfolgt ausschließlich zum Zweck eines gesamtstaatlichen Monitorings.
Werden amtliche Auskünfte zu einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Frage benötigt, erteilt diese auf Anfrage die zuständige Behörde. In der Regel ist dies die Gemeinde oder die Fachabteilung beim Amt der Landesregierung.
Weiters behält sich die ÖROK das Recht vor, die Daten jederzeit zu ergänzen, Informationen zu ändern oder zu löschen. Die ÖROK ist bemüht, Störungen technischer Art so gering wie möglich zu halten, kann jedoch keine Gewährleistung oder Haftung dafür übernehmen, dass der Abruf der Informationen nicht unterbrochen und anderweitig durch Störungen beeinträchtigt wird.
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