Projekteinreichung

Informationen zum Ablauf einer Projekteinreichung und des Auswahlverfahrens sowie die relevanten Unterlagen finden sich unter Calls for Project Proposals.

Qualitative Anforderungen, die an ein transnationales Projekt gestellt werden, sind im Bereich Projektcharakteristika beschrieben.

Zur inhaltlichen Ausrichtung der Projekte sei auf den Bereich Programminhalte verwiesen.

Weiters ist zu beachten:

Lead Partner Prinzip
Voraussetzung für eine Antragstellung ist neben der Bildung einer transnationalen Projektpartnerschaft die Nominierung eines Lead Partners. Der Lead Partner eines Projektes trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und ist für das Projektmanagement und Berichtswesen zuständig. Er ist alleiniger Ansprechpartner für das transnationale Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde. In der Phase der Antragstelllung koordiniert der Lead Partner die Projektentwicklung, kümmert sichum die Vollständigkeit des Projektantrags und reicht dann den Projektantrag samt aller notwendigen Beilagen beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat ein.

Partnerschaftsvertrag (Partnership Agreement)
Der Partnerschaftsvertrag wird zwischen den Projektpartnern aggeschlossen und

  • legt Rechte und Pflichten zwischen den Projektpartnern fest,
  • stellt die besonderen Aufgaben des Lead Partners heraus,
  • beschreibt die von jedem Projektpartner umzusetzenden inhaltlichen   Aufgaben,
  • enthält als Vertragspartner alle teilnehmenden Projektpartner inklusive Lead Partner.

Eine Mustervorlage wird vom Programm zur Verfügung gestellt.

Fördervertrag (Subsidy Contract)
Nach erfolgreicher Projektgenehmigung wird zwischen dem Lead Partner und der Verwaltungsbehörde ein standardisierter Fördervertrag abgeschlossen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten auf beiderlei Seiten, insbesondere im Hinblick auf

  • Projektlaufzeit 
  • maximale Förderung
  • Berichtspflichten
  • etc.