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Strategischer Begleitprozess

Koordinationsverpflichtungen

Mit der Partnerschaftsvereinbarung geht während der Implementierungsphase die Verpflichtung der in der Dach-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Gemeinsamer Strategischer Rahmen, Fortschrittsberichte) vorgesehenen strategischen Begleitung einher, um die Kohärenz zwischen den ESIF-Programmen sowie die Koordination mit den verwandten Politikbereichen sicherzustellen.

Als jedenfalls zu erfüllende Koordinationspflichten gem. der Allgemeine ESIF-Verordnung (VO 1303/2013) sind folgende Bereiche zu nennen:

  • sog. „Fortschrittsberichte“ der Mitgliedstaaten gem. Art. 52 der ESIF-VO über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung in den Jahren 2017 und 2019, deren Ergebnisse in der Folge durch die EK zusammengefasst und dem Europäischen Rat, dem Europäische Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen vorgelegt werden;
  • des Weiteren enthält die „Allgemeine ESIF-Verordnung“ im Gemeinsamen Strategischen Rahmen (Annex 1) zahlreiche Koordinierungsverpflichtungen für die Mitgliedstaaten, die nicht zuletzt in der Partnerschaftsvereinbarung und den Programmen präzisiert werden. Als ein Element – auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten – sind Schulungsmaßnahmen durchzuführen, wozu an der Verwaltungsakademie des Bundes unter fachlicher Abstimmung mit der ÖROK-Geschäftsstelle ein „ESI-Fonds-Curriculum“ zusammengestellt wurde, das entlang der Jahresprogramme aktualisiert werden wird.

Konzeption des strategischen Begleitprozesses

Die inhaltliche und methodische Koordination sowie der Austausch zwischen verschiedenen Programmen, Ebenen und Akteuren stehen im Vordergrund des Begleitprozesses. Die Verbindungen zum nationalen Reformprogramm und den relevanten nationalen bzw. regionalen Strategien sollen zentrale Elemente des Begleitprozesses sein. Auch die horizontalen Themen (Nachhaltigkeit, Gleichstellung, Antidiskriminierung, …) bieten sich für programmübergreifende Betrachtungen an. Die in allen Programmen verpflichtend vorgesehenen Evaluierungen können als Ankerpunkte dienen, um die Ergebnisse zusammenzuspielen und vertiefend zu beleuchten. Sowohl im EU-Kontext („Ergebnis-orientierung“) als auch auf nationaler Ebene („Wirkungsorientierte Haushaltsführung“) zeigt sich ein aktuell verstärkter Trend zur Darstellung der Wirkungen durch den Einsatz von öffentlichen Mitteln, was sich im Begleitprozess widerspiegeln soll.

Abgeleitet aus den bisherigen Agenden und Zuständigkeiten fungiert der UA REGIONALWIRTSCHAFT als federführender Träger dieses Prozesses. Zusätzliche notwendige Elemente sollen bedarfsgerecht ergänzt und dabei insbesondere bestehende Formate genutzt werden. Jedenfalls soll eine aktive Beteiligung der für unterschiedliche Themen bzw. Regionen zuständigen Stellen sichergestellt werden. Dabei wird auf die Bedürfnisse der Mitglieder geachtet und das Augenmerk darauf gelegt werden, keine unerfüllbaren Erwartungen zu wecken.

Prinzipien

  • ressourcenschonend und -effizient,
  • die Koordinationsverpflichtungen aufgreifend,
  • eigene Bedarfe abdeckend,
  • mit ESI-Fonds-übergreifenden Themen als zentralem Inhalt,
  • beteiligend und partnerschaftlich,
  • ergebnisorientiert und
  • zeitgemäß gestaltet.

Unter der Prämisse der Einhaltung der oben beschriebenen Prinzipien besteht Offenheit für unterschiedliche methodische Zugänge und eine zeitgemäße Behandlung der Themen sowie Aufbereitung der Ergebnisse.

Auf Basis der ersten Überlegungen und der Verpflichtungen aus dem gemeinsamen strategischen Rahmen ergibt sich für den UA REGIONALWIRTSCHAFT für den Zeitraum 2014-2020 als Hauptaufgabe die Sicherstellung der Koordinierung und Komplementarität zwischen den ESIF-Programmen und anderen Strategien und Instrumenten der Europäischen Union. Daher bietet sich die Gestaltung der Sitzungen verstärkt als „diskursive Treffen“ an, bei denen die Verantwortlichen der anderen Programmschienen (z.B. HORIZON, LIFE, FEAD, …) aktiv einbezogen werden können. In diesem Zusammenhang bzw. auch anlassbezogen wird eine Erweiterung des TeilnehmerInnenkreises um relevante Stakeholder (z.B. Nichtregierungsorganisationen, ExpertInnen) zweckmäßig sein.

Arbeitsweise & Strukturen

Im UA RegWi hat man sich auf mehrjährige Arbeitsprogramme (zwei Phasen) für den strategischen Begleitprozess verständigt, in denen Schwerpunkte für Themen und Formate festgelegt werden. Entscheidend ist die Identifikation der Bedarfe unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Funktionen und Interessenslagen der UA-Mitglieder, was als Prozessschritt bei der Konkretisierung der Arbeitsprogramme zu berücksichtigen ist.

Eckpunkte

• Beteiligung der Stakeholder
• Partnerschaftliche Arbeitsweise
• Ergebnisorientierung
• Attraktive Formate

Trägerschaft

• UA RegWi (Federführung, Steuerung und Veranstaltungsträger)
• Geschäftsstelle der ÖROK (Organistion, Koordination, und inhaltliche Betreuung)
• schlanke Prozessbegleitung
• Unterstützung durch externe fach- und themenspezifische Expertise bei Bedarf

Arbeitsphasen für den Begleitprozess

Der Begleitprozess wird in zwei Arbeitsphasen unterteilt:

STRAT.AT 2020 Formate

Diskurse

Träger und zentraler Player für den Begleitprozess STRAT.AT 2020 ist der Unterausschuss REGIONALWIRTSCHAFT. Das bedeutet, dass der UA RegWi nicht nur die Steuerung des Prozesses übernimmt, sondern auch als Veranstalter der thematischen STRAT.AT 2020 Diskurse gemäß der beschlossenen mehrjährigen Programme für die beiden Arbeitsphasen auftritt. Dazu wird der Mitgliederkreis des UA RegWi themenspezifisch um weitere Stakeholder erweitert, um so auch zur Stärkung der Netzwerke und der Governance beizutragen.

Partnerschaften

Partnerschaften können das Angebot und die Wirkungsweise der STRAT.AT-Diskurse ergänzen. Im Unterschied zu diesen machen sie dann Sinn, wenn eine (kleinere) Gruppe von AkteurInnen ein gemeinsames Thema intensiver bearbeiten möchte, als dies im Format eines einmaligen thematischen Austausches möglich ist. Voraussetzung für die Einrichtung von Partnerschaften ist daher immer, dass die Initiative dafür von einem oder einigen AkteurInnen ausgeht und diese Initiative vom UA RegWi aufgegriffen und beschlossen wird. Vorbild für dieses Format sind die ÖREK-Partnerschaften im Rahmen des Ständigen Unterausschusses der ÖROK zur Begleitung der Umsetzung des Österreichischen Raumordnungskonzeptes 2011.

Beispiel & weitere Informationen:

Foren

Regelmäßig sollten auch ein breiteres Fachpublikum und die Öffentlichkeit über interessante Aspekte und Meilensteine im Zusammenhang mit der EU- und der nationalen Policy im Kontext der ESI-Fonds informiert werden und zu einem Austausch eingeladen werden. Neben Veröffentlichungen und Newslettern sind zu diesem Zweck auch öffentlcihe Fachveranstaltungen (STRAT.AT-Foren) vorgesehen.  Dies entspricht auch dem Publizitätsinteresse der verantwortlichen Stakeholder auf den verschiedenen Ebenen.

Weitere Informationen siehe STRAT.AT-Veranstaltungen.