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Programm AT-Bayern/DE genehmigt

Die Europäische Kommission hat am 3.12.2014 das neue Kooperationsprogramm zwischen Österreich und Bayern 2014-2020 als europaweit 2. grenzüberschreitendes Programm genehmigt. Unter dem offiziellen Namen „Interreg V-A Österreich –Deutschland/Bayern“ stehen dem Programm aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) EU-Fördermittel in Höhe von rund € 54,5 Mio. für die Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten zur Verfügung.


Über einen Zeitraum von zwei Jahren ist unter Einbeziehung der beteiligten Programmregionen - Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Niederbayern, Oberbayern und Schwaben - sowie zahlreicher privater und öffentlicher Organisationen das grenzüberschreitende Kooperationsprogramm erarbeitet worden. Es soll dazu beitragen, die grenzüberschreitenden Herausforderungen für den österreichisch-bayerischen Grenzraum in den kommenden Jahren bestmöglich zu bewältigen.
Einer der Schwerpunkte des Programms liegt auf der Forschungs- und Technologieentwicklungstätigkeit von Unternehmen, vor allem von KMU, und Hochschulen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Förderung der verstärkten Kooperation von Unternehmen mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und damit einer effizienteren Umsetzung von Wissen in innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Weiters gilt es auch in Zukunft den Kultur-, Natur- und Lebensraum nachhaltig touristisch zu nutzen und die Biodiversität im Grenzraum zu bewahren. Mit der Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen sowie von grenzüberschreitenden Kleinprojekten sollen vorhandene Barrieren zwischen den beiden Mitgliedstaaten weiter reduziert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden.
Mit einer Auftaktveranstaltung im April 2015 wird der offizielle Startschuss für das Programm „Interreg V-A Östereich – Deutschland/Bayern“ fallen. Neben Forschungseinreichtungen, öffentlichen Körperschaften und Interessensvertretungen können erstmals auch Unternehmen als Förderwerber auftreten. Von den genehmigten Kosten können voraussichtlich bis zu 75% aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung kofinanziert werden.

Hintergrundinformationen:

Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung ist in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde federführend für die erfolgreiche Umsetzung des Kooperationsprogramms Österreich – Bayern verantwortlich; Ansprechpartner sind MMag. Markus Gneiß (markus.gneiss@ooe.gv.at) und Maria Pühringer (maria.puehringer@ooe.gv.at). Die Verwaltungsbehörde wird unterstützt von den beteiligten österreichischen Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg sowie dem Freistaat Bayern mit seinen Regierungsbezirken Schwaben, Ober- und Niederbayern .

Weitere Informationen unter www.interreg-bayaut.net.