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Regionalförderungsgebiete Österreichs 2022-2027 gemäß EU-Beihilfenrecht

Die Europäische Kommission (EK) hat mit der Entscheidung [C(2022)289 final] vom 20. Jänner 2022 die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 für die Gewährung von Regionalbeihilfen geltende Fördergebietskarte Österreichs genehmigt.

Für Österreich kommen gemäß Regionalbeihilfeleitlinien Gebiete, in denen insgesamt 22,42 % der österreichischen Bevölkerung leben, nach der Ausnahme des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV als sogenannte C-Fördergebiete für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht. In der österreichischen Fördergebietskarte sind die Gebiete aufgeführt, die für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommen. Zudem sind die Beihilfehöchstintensitäten für die einzelnen Fördergebiete angegeben. Die zum aktuellen Zeitpunkt festgelegte Förderkulisse umfasst einem Bevölkerungsanteil von 20,59% Österreichs. Damit verbleibt ein Bevölkerungsanteil von 1,83% als Reserve.

Die Beihilfehöchstintensitäten für große Unternehmen liegen – abhängig vom Pro-Kopf-BIP des betreffenden Gebiets – zwischen 10 % und 15 %.

Nähere Informationen und die Karte zum Download finden Sie im ÖROK-Atlas

 

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