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MAKROREGIONALE EU-STRATEGIE FÜR DEN ALPENRAUM (EUSALP)

Als vierte makroregionale Strategie wurde die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) entwickelt. Der Europäische Rat erteilte in seiner Sitzung am 19./20.12.2013 der Europäischen Kommission das Mandat zur Erarbeitung einer Makroregionalen EU-Strategie für den Alpenraum bis Juni 2015 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten. Am 28. Juli 2015 wurde die Mittelung zur EUSALP seitens der Europäischen Kommission (EK) veröffentlicht. Nach Bestätigung durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten im November 2015 wurde die EUSALP durch den Europäischen Rat am 28. Juni 2016 angenommen. Die Umsetzung läuft seit dem 1. Halbjahr 2016.

Die Alpenraumstrategie betrifft sieben Staaten und 48 Regionen dieser Staaten im Alpenraum. Die Strategie konzentriert sich dabei auf die Schwerpunkte Wirtschaftswachstum und Innovation, Mobilität und Anbindung sowie Umwelt und Energie. Der Aktionsplan umfasst drei thematische Ziele zu folgenden Schwerpunkten:

  • gerechter Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten unter Nutzung der hohen Wettbewerbsfähigkeit des Alpenraums    
  • nachhaltige interne und externe Anbindung
  • integrativere ökologische Rahmenbedingungen und erneuerbare, zuverlässige Energielösungen für die Zukunft

Diese Schwerpunkte werden in neun Aktionen bearbeitet, welche im Aktionsplan konkretisiert werden.

Zusätzlich dazu beinhaltet die Strategie ein bereichsübergreifendes Ziel für den Aufbau eines makroregionalen Governancemodells für den Alpenraum, das die Zusammenarbeit und Koordinierung von Aktionen verbessert. 

    Die Governance Struktur der EUSALP

    Die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie liegt direkt bei den Alpenstaaten und -regionen.

    • General Assembly - Generalversammlung (GA)

      Die Generalversammlung (GA) ist das politische Steuerungsgremium der EUSALP, bestehend aus politischen VertreterInnen der Alpenstaaten und Alpenregionen sowie der Europäischen Komission. Der Vorsitz rotiert jährlich.

    • Executive Board - Steuerungsgremium (EB)

      Das EB ist für die horizontale und vertikale Koordination der Strategie zuständig. Das EB bereitet unter anderem die Sitzungen der Generalversammlung vor und übernimmt das Monitoring der Umsetzung. Für das EB wurden jeweils Vertreter der Staaten und Regionen, sogenannte national coordinators nominiert. Die Europäische Kommission ist ebenfalls im EB vertreten. Des Weiteren sind als Observer das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention sowie das Alpenraumprogramm vertreten.

    • Action Groups - Aktionsgruppen (AG)

      Die tatsächliche Umsetzung der EUSALP erfolgt im Rahmen der Aktionsgruppen, die auf den angeführten Aktionen aus dem Action Plan basieren und in weitere Subarbeitsgruppen unterteilt sind.

      Die Mitglieder in den Aktionsgruppen kommen abhängig vom Themenschwerpunkt von unterschiedlichen Institutionen aus den Alpenländern. Für jede Aktionsgruppe wurden daher Action Groups Leader identifiziert. In den meisten Fällen erfolgt ein Co-Lead, das heißt dass 2 Institutionen gemeinsam die Koordination der jeweiligen Aktionsgruppe übernehmen. Zur Koordination zwischen den Aktionsgruppen dient das Board of Action Group Leaders.

     

    Kontakt bei der ÖROK: 

    Martina Bach
    Tel.: +43 (1) 535 34 44 - 22
    Email: bach@oerok.gv.at