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ÖREK 2030-Umsetzungspakt „Raum für Baukultur“

Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen

Hier finden Sie den politischen Beschlusstexte zum ÖREK 2030-Umsetzungspakt „Raum für Baukultur“ Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen". Dieser besteht aus einer Darstellung von Motivation und Handlungsbedarf sowie dem nachfolgenden Beschluss der ÖROK mit folgender zentralen Zielsetzung:

Die Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von Baukultur und baukulturellem Erbe ins-besondere im Hinblick auf die Stärkung von Orts- und Stadtkernen als proaktive Beiträge zur Gestaltung des Raums der Zukunft.

Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden im Sinne der Leitlinien 17, 18 und 20 der Baukulturellen Leitlinien des Bundes für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern Umsetzungsvorschläge mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet:

  • Formulierung von Grundsätzen und Zielen der Kooperation von Bund und Bundesländern in Fragen der Baukultur, insbesondere der Stärkung von Orts- und Stadtkernen entsprechend der ÖROK Fachempfehlungen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen in Österreich
  • Auslotung von Synergiepotenzialen relevanter bestehender und gegebenenfalls neuer Förderungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne
  • Weiterentwicklung von baukulturellen Qualitätskriterien für die Vergabe öffentlicher Mittel
  • Prüfung der Schaffung einer Einrichtung für Baukultur oder Betrauung einer bestehenden Einrichtung oder Dienststelle mit Aufgaben der Information, Beratung und Koordination, insbesondere betreffend ein Programm für Umsetzungs- und Beratungsprojekte für Städte und Gemeinden

Das fachlich abgestimmte Ergebnis soll als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen auf politischer Eben dienen und in zeitlicher Hinsicht bis Ende 2022 vorliegen.

Festgehalten wird, dass sich die Umsetzungspakte „Raum für Baukultur“ und „Bodenstrategie für Österreich“ komplementär zueinander verhalten und sich wechselseitig verstärken können. Durch die Verschränkung der beiden Umsetzungspakte soll eine bestmögliche Lösung für aktuelle Herausforderungen geschaffen werden, um einen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten. Die ÖROK-Fachgremien werden beauftragt, hierzu unverzüglich die Beratungen unter der Federführung der ÖROK Mitglieder [Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und Land Kärnten] aufzunehmen und die Ergebnisse zur politischen Beschlussfassung durch die ÖROK-Mitglieder binnen eines Jahres vorzulegen.

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