Jeder Begünstigte (Projektpartner), der an einem aus Strukturfondsmitteln geförderte Vorhaben/Projekt beteiligt ist, wird auf nationaler Ebene durch eine so genannte First Level Control Stelle geprüft. Von Relevanz sind die tatsächliche Erbringung der kofinanzierten Güter und/oder Leistungen, die Höhe der für die Kofinanzierung geltend gemachten Ausgaben und die Übereinstimmung der Projektumsetzung mit sonstigen relevanten nationalen und EU-rechtlichen Vorschriften.