"Der EVTZ hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit seiner Mitglieder zu erleichtern und zu fördern. Er setzt sich aus Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und/oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts (auf fakultativer Basis) zusammen.
Die Mitgliedstaaten, die sich an einem Operationellen Programm im Rahmen des Ziels ETZ beteiligen, können auf den EVTZ zurückgreifen, um die Verantwortung für die Durchführung des operationellen Programms an diesen Verbund zu delegieren, indem sie ihm die Aufgaben der Verwaltungsbehörde und des gemeinsamen technischen Sekretariats übertragen. Die finanzielle Verantwortung liegt in diesem Fall weiterhin beim einzelnen Mitgliedstaat."