Das im Mai 1999 von den Ministern für Raumplanung der EU15-Mitgliedsstaaten verabschiedete und von der Europäischen Kommission unterstützte Europäische Raumentwicklungskonzept hat die Koordination der nationalen Politiken in diesem Bereich zum Ziel. Es stützt sich auf drei Grundprinzipien: die Entwicklung eines ausgewogenen, polyzentrierten städtischen Gefüges und eine neue Art der Beziehung zwischen Stadt und Land, die Gewährleistung eines paritätischen Zugangs zu den Wissensinfrastrukturen sowie nachhaltige Entwicklung, intelligente Bewirtschaftung und Erhaltung von Natur und kulturellem Erbe.