Eine Verwaltungsbehörde ist jede öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche nationale, regionale oder lokale Stelle oder Einrichtung, die von einem Mitgliedstaat für die Verwaltung im Bereich der Strukturfonds einer Intervention für die Zwecke dieser Verordnung benannt wird oder der Mitgliedstaat, wenn er selbst diese Aufgabe wahrnimmt. Benennt der Mitgliedstaat eine Verwaltungsbehörde, die nicht mit ihm identisch ist, so legt er alle Einzelheiten seiner Beziehung zu dieser Behörde sowie die Einzelheiten der Beziehung dieser Behörde zur Kommission fest.