Entsprechend der „Richtlinie 2001/42/EG“ zur Strategischen Umweltprüfung sind Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, von Behörden ausgearbeitet werden und die auf Grund von Gesetzen oder Verordnungen erlassen werden müssen, einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.