Im Vertrag über die Europäische Union wurde das Subsidiaritätsprinzip eingeführt. Nach diesem Prinzip greift die Union nur dann ein, wenn die vorgesehene Aktion nicht in zufriedenstellender Form von den Mitgliedstaaten alleine, sondern auf Gemeinschaftsebene besser durchgeführt werden kann, z.B. aufgrund der Größe oder zur Nutzung von Multiplikatoreffekten.