Diese Programme erstrecken sich über den sog. Programmplanungszeitraum und werden von den vom Mitgliedstaat benannten nationalen oder regionalen Behörden durchgeführt. Diese Behörden wählen die Projekte aus, die finanziert werden sollen. Die Durchführung der einzelnen Programme wird von der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden gemeinsam überwacht.