Rechtssammlung
Ă–ROK-RECHTSSAMMLUNG ZUR RAUMORDNUNG
Das österreichische Raumordnungsrecht ist eine "Querschnittsmaterie", die den Ländern grundsätzlich die Raumordnungskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung zuweist, wobei diese Zuständigkeit durch wichtige planungsrelevante Fachmaterien auf Bundes- und Landesebene durchbrochen wird. Die komplexe Kompetenzverteilung und die neun unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Raumordnung haben zur Folge, dass die rechtlichen Grundlagen vielfältig und nicht von Vornherein übersichtlich sind.
Die Ă–ROK-Rechtssammlung zur Raumordnung verfolgt vor dem Hintergrund des stark differenzierten Raumordnungsrechts das Ziel, einen Ăśberblick ĂĽber die jeweils gĂĽltigen Fassungen zu bieten und den Umgang mit den unterschiedlichen raumrelevanten Rechtsnormen zu erleichtern.
Die regelmäßig adaptierte ÖROK-Rechtssammlung wird von Dr. Arthur Kanonier (TU Wien) erstellt. Bis zum Jahr 2000 erfolgte die Veröffentlichung der Rechtsammlung halbjährlich im Rahmen der ÖROK-Schriftenreihe. Mit dem Jahr 2001 wurde die schriftliche Version der ÖROK-Dokumentation eingestellt und ein flexibleres Rechercheinstrument auf Datenbankbasis auf der ÖROK-Website eingerichtet.
Die Ă–ROK-Rechtssammlung zur Raumordnung bietet folgende Abschnitte:
Abschnitt I: Landesrechtliche Grundlagen
Abschnitt II: Rechtschronik
Abschnitt III: Erkenntnisse der Höchstgerichte
Berücksichtigt wird dabei, dass vom Bundeskanzleramt unter www.ris.bka.gv.at und von einzelnen Bundesländern umfassende Rechtsdatenbanken online zur Verfügung stehen, in denen die einzelnen Rechtsnormen im Volltext abrufbar sind.
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