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EU-Fonds in der Förderperiode 2021-2027

Die EU-Regionalpolitik (Kohäsionspolitik) ist eine der wichtigste EU-Politiken und trägt durch Investitionen über verschiedenste Fonds und Instrumente dazu bei, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen Europas Regionen abzubauen. Damit wird die regionale Entwicklung in ganz Europa gefördert was die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflusst.

Auf diesem Portal finden Sie allgemeine Informationen zur EU-Kohäsionspolitik sowie Basisinformationen zu den in Österreich 2021-2027 umgesetzten EU-Fonds und EU-Förderprogrammen, inklusive dem Fonds für ländliche Entwicklung (ELER). Die Seiten werden regelmäßig aktualisiert und mit aktuellen Informationen erweitert.

Die aktuelle Kohäsionspolitik

In der Förderperiode 2021-2027 wird die Kohäsionspolitik modernisiert, der Fokus liegt auf wichtigen Investitionsprioritäten mit besonderem Mehrwert für Europa.

  • Gezielter Einsatz der Mittel da, wo sie am nötigsten gebraucht werden - mit mehr Mittel für weniger entwickelte Mitgliedsstaaten.
  • Kohäsionspolitik für alle Regionen - auch entwickelte Regionen und Übergangsregionen profitieren! In Österreich ist das Burgenland Übergangsregion, alle anderen Bundesländer sind „weiter entwickelt“
  • Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien – regionale Behörden und die Bevölkerung wird in die Entwicklung lokaler Wachstumsstrategien eingebunden
  • Verstärkter Fokus auf nachhaltige Stadtentwicklung –  um die vielfältigen Herausforderungen in Ballungszentren besser zu meistern
  • Interreg: Abbau grenzübergreifender Hindernisse – Zusammenarbeit und Austausch sollen mit dem neuen grenzübergreifenden Mechanismus erleichtert werden

Nähere Infos: https://ec.europa.eu/regional_policy/de/2021_2027/

Der mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027

Die Staats- und Regierungschefs einigten sich nach intensiven Verhandlungen am 17. Dezember 2020 auf den langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2021-2027 (Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR), der neben den regulären Ausgaben in der Höhe von 1.211 Milliarden Euro in laufenden Preisen weitere 807 Milliarden Euro für den Wiederaufbau Europas (NextGenerationEU) vorsieht. Für die einzelnen EU-Politiken stehen demnach insgesamt 2,02 Billionen Euro an Ausgaben zur Verfügung, wie die Grafik aus "The EU's 2021-2027 long-term Budget and NextGenerationEU – Facts and Figures”, zeigt.

Der Haushaltsplan für die Periode 2021-2027 steht ganz im Zeichen des „green deal“, den die EU-Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen 2019 präsentierte. Der Schwerpunkt liegt damit noch stärker auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Der neu geschaffene Wiederaufbauplan „Next Generation EU“ ist eine Antwort auf die COVID19-Pandemie und soll zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen in den Ländern beitragen. Mit insgesamt 806,9 Milliarden Euro an Förderungen soll Europas Wirtschaft krisensicherer gemacht werden und der grüne und digitale Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft unterstützt werden.

Links zu den mit 30. Juni 2021 in Kraft getretenen Verordnungen finden Sie hier.

Mittelaufteilung EU-Fonds 2021-2027

Für die Kohäsionspolitik der Jahre 2021 bis 2027 sind insgesamt 372,6 Mrd. Euro vorgesehen (zu laufenden Preisen, setzt sich zusammen aus EFRE, ESF, dem in Österreich nicht umgesetzten Kohäsionsfonds und REACT-EU). Auch die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde aufgestockt und verfügt über insgesamt 378,5 Mrd. Euro, die Grafik zeigt die Budgets der wichtigsten Programme und Fonds.

Als Teil des „green deal“ wurde mit dem „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Funds, JTF) ein neues Instrument geschaffen, das Maßnahmen für den Übergang auf eine CO2-arme Wirtschaft unterstützt. Dafür stehen europaweit, inkl. einer Aufstockung aus NextGenerationEU, 17,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Mittel aus NextGenerationEU teilen sich auf bestehende und neue Instrumente auf (siehe untenstehende Grafik)

Eines dieser neuen Instrumente ist die „Aufbau- und Resilienzfazilität“ (RRF), die aus „NextGenerationEU“ dotiert wird. Diese Mittel werden allen Mitgliedsstaaten, abhängig von ihrer Betroffenheit von der Krise, für strategische Projekte zur Verfügung gestellt, um die Wirtschaft krisensicherer zu machen und den digitalen und grünen Wandel zu unterstützen. Insgesamt werden dafür 723,8 Milliarden Euro (laufende Preise) ausgeschüttet, die mehrjährigen Planungen waren von den Mitgliedsstaaten bis Ende April 2021 bei der Kommission einzureichen. Der österreichische Aufbauplan wurde am 13. Juli 2021 von der Europäischen Kommission angenommen.

Die Mittel für REACT-EU, die ebenfalls aus NextGenerationEU finanziert werden, sind zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in die Programme 2014-2020 eingeflossen. Österreich erhielt von den 50,6 Mrd. Euro für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 278,5 Mio Euro, die über das IWB/EFRE-Programm und den ESF umgesetzt werden.

EU-Fonds der geteilten Mittelverwaltung

Es gibt zwei Hauptarten von EU-Mitteln: Mittel, die zentral und unmittelbar von der Europäischen Kommission verwaltet werden (z. B. Forschungsmittel im Programm HORIZON), sowie Mittel unter geteilter Verwaltung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (z. B. die Strukturfonds oder der EU-Fonds für die ländliche Entwicklung). Die EU vertraut die Verwaltung der Letzteren den Mitgliedstaaten an. Der Großteil der EU-Ausgaben umfasst Mittel, die unter die geteilte Mittelverwaltung durch die EU-Mitgliedstaaten fallen.

Die Verordnungsvorschläge (Rechtsgrundlagen) für die Abwicklung der Fonds unter geteilter Mittelverwendung wurden gleichzeitig mit dem MFR verhandelt. Die finalen Texte werden nach der Annahme durch die Länder und durch das Europäische Parlament Ende Juni 2021 veröffentlicht und treten damit in Kraft.

Die EU-Dachverordnung (CPR) deckt 2021-2027 insgesamt acht Fonds ab. Neu hinzugekommen sind neben dem Just Transition Fund (JTF) die ehemaligen „Home Funds“ AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds), ISF (Fonds für die innere Sicherheit) und BMVI (Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa). Der Fischereifonds ist unter dem Namen EMFAF (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds) nach wie vor Teil der CPR, ebenso wie der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), der Kohäsionsfonds (CF) und der ESF (Europäischer Sozialfonds). Letzterer wurde um die Agenden des FEAD erweitert, des Fonds für besonders benachteiligte Menschen, und heißt nun ESF+.

Der Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) und wird in eigenständigen Gesetzesvorschlägen geregelt. ELER ist 2021-2027 somit nicht Teil der CPR, ist jedoch durch die Ausrichtung auf regionale Entwicklung mit der EU-Kohäsionspolitik eng verbunden. Ebenfalls in einer eigenen EU-Verordnung wird der Wiederaufbauplan RRF geregelt, auch dieser setzt wichtige Impulse für die regionale Entwicklung in Europa.

Links zu EU-Rechtsgrundlagen

Die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung („Common Provision Regulation“, CPR) ist die wichtigste rechtliche Grundlage und bietet den notwendigen Rechtsrahmen, mit dem sichergestellt wird, dass die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung auch weiterhin das Vertragsziel erfüllen: Konvergenz zu fördern und die am wenigsten entwickelten Teile der EU zu unterstützen.

Nach Inkrafttreten der Dachverordnung und der sektoralen Verordnungen am 30. Juni 2021 finden Sie an dieser Stelle entsprechende Links zu den finalen Rechtstexten.

  • Dachverordnung: Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
  • Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
  • Verordnung(EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
  • Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013
  • Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)
  • Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
  • Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit
  • Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

 

 

In Österreich sind mit Ausnahme des EU-Kohäsionsfonds (CF) alle Fonds der CPR 2021-2027 vertreten. Nähere Infos zu den in Österreich vertretenen EU-Fonds, inkl. ELER, erhalten Sie hier.

Die Abstimmung der in Österreich vertretenen Fonds findet im Rahmen der „Partnerschaftsvereinbarung“ statt, Informationen dazu finden Sie hier.

Details und weiterführende Links zu den österreichischen EU-Förderprogrammen finden Sie hier.