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Partnerschaftsvereinbarung 2021-2027 Österreich

Gemäß Artikel 10 der "Dach-Verordnung" (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 hat jeder Mitgliedstaat eine Partnerschaftsvereinbarung (PV) als strategisches und kurz gefasstes Dokument auszuarbeiten. Hauptziel dieses Dokuments ist die Gewährleistung eines Überblicks über die damit abgedeckten EU-Fonds-Programme der „geteilten Mittelverwaltung“ zwischen den Programmbehörden und der EK.

Im Kern ist in der PV die strategische Ausrichtung für die Programmplanungen darzulegen, um einen wirksamen und effizienten Einsatz der EU-Mittel aus EFRE, ESF+, JTF und EMFAF sicherzustellen. In der auf EU-Prioritäten ausgerichteten Vereinbarung werden die Investitionsprioritäten festgelegt, die ein Mitgliedsstaat aus den verschiedenen Fonds und Programmen unterstützt.

Die Grafik zeigt die Ziele und Kernthemen der in der Partnerschaftsvereinbarung vertretenen EU-Fonds in Österreich.

 

 

 

In der PV sind Angaben zu den Finanzmitteln sowie zu Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten der Fonds und Programme zu berücksichtigen. Weiters ist die Abstimmung mit anderen Unionsinstrumenten (z.B. ELER, RRF, Programme der Home Funds oder Horizont Europa) darzulegen. Die PV-Inhalte sind in Art. 11 der „Dachverordnung“ detailliert geregelt, im Vergleich zur Periode 2014-2020 weist sie für die neue Förderperiode einen wesentlich reduzierteren Umfang auf.

In Österreich erfolgte die PV-Erstellung im Rahmen der ÖROK unter Federführung des ÖROK-Unterausschusses REGIONALWIRTSCHAFT (UA RegWi), sie ist am 29. Juli 2021 offiziell bei der Europäischen Kommission (EK) eingereicht worden. Die Übermittlung erfolgte gemäß den Beschlüssen des Unterausschusses REGIONALWIRTSCHAFT (UA RegWi) vom 27. Mai 2021 sowie der ÖROK-STELLVERTRTERKOMMISSION vom 17. Juni 2021.

Die Partnerschaftsvereinbarung Österreich 2021-2027 wurde am 2. Mai 2022 von der Europäischen Kommission (EK) als EU-weit vierte PV genehmigt. Die Annahme der Partnerschaftsvereinbarung ist eine wesentliche Voraussetzung für die folgende Genehmigung der von der PV umfassten EU-Fonds-Programme, welche unter Verantwortung der jeweiligen Verwaltungsbehörde vorbereitet werden.

Alle fünf politischen Ziele der "Dach-Verordnung" werden von der österreichischen PV und den umfassten vier Programmen angesprochen. Ein wesentlicher Teil der EU-Mittel fließen in das Ziel „ein sozialeres Europa“, hauptsächlich getragen vom ESF+. Aus dem EFRE werden schwerpunktmäßig die Ziele „intelligenteres“, „grüneres“ und „bürgernäheres Europa“ sowie aus dem JTF der „gerechte Übergang“ zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt. Der EMFAF trägt ebenfalls zum Ziel des grüneren und CO2-freien Europa bei.

 

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