Konkret geht es um die Schaffung der Voraussetzungen, dass die wirtschaftliche Entwicklung langfristig im Einklang mit den Umwelterfordernissen erfolgt. Auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung im März 1995 in Kopenhagen wurde zudem die Notwendigkeit unterstrichen, Maßnahmen gegen die soziale Ausgrenzung und für den Gesundheitsschutz zu treffen. Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung ist mit dem Vertrag von Amsterdam ausdrücklich in der Präambel des EU-Vertrags festgeschrieben worden.