Regionalförderungsgebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht
Die Regionalfördergebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht umfassen gemäß "Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20.12.2006 betreffend die Staatliche Beihilfe Nr. N 492/2006" insgesamt 22,5% der Bevölkerung beziehungsweise rund 1,85 Millionen Einwohner (Basis: Wohnbevölkerung 2005). Gemessen am Plafonds für den Zeitraum 2000-2006, der insgesamt 27,54% betrug, entspricht dies einer Reduktion um etwa 5%-Punkte.
Die Karte, das Gemeindeverzeichnis sowie eine Übersicht über die Beihilfeintensitäten der österreichischen Regionalfördergebiete 2007-2013 können an dieser Stelle abgerufen werden:
Regionalförderungsgebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht
Gemeindeverzeichnis
Beihilfenintensitäten
In der Karte werden ab 1. Jänner 2011 das Burgenland sowie Gebiete in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol als Nationale Regionalfördergebiete 2007-2013 unter Artikel 107(3)c AEUV ausgewiesen.
Die Förderungsobergrenzen (höchstzulässige Beihilfenintensitäten; Bruttosubventionsäquivalent) betragen für das Burgenland sowie für das Wald- und Weinviertel 20 % für große Unternehmen, 30 % für mittlere und 40 % für kleine Unternehmen. In den übrigen Fördergebieten gelten generell 15 % für große, 25 % für mittlere und 35 % für kleine Unternehmen.
Die Karte der Regionalförderungsgebiete 2007-2013 sowie zusätzliche Informationen können auch im ÖROK-Atlas Online www.oerok-atlas.at im Bereich Karten/Regionalpolitik/Fördergebiete nach EU-Beihilfenrecht abgerufen werden.
Gemeinschaftsvorschriften über Staatliche Beihilfen
Das von der Europäischen Kommission, GD Wettbewerb zur Verfügung gestellte "Vademekum der Gemeinschaftsvorschriften über Staatliche Beihilfen" gibt einen präzisen und zum Teil vereinfachten Überblick über die Beihilfevorschriften in den Bereichen, die für den Strukturfondskontext am relevantesten sein dürften. Die verbindliche Fassung der in den einzelnen Bereichen geltenden Vorschriften ist dem vollständigen Wortlaut der jeweiligen Rechtstexte zu entnehmen, deren genaue Fundstellen im Vademecum angegeben sind.
Vademekum der Gemeinschaftsvorschriften über Staatliche Beihilfen, Fassung vom 30.09.2008
Vademecum Community Rules on State Aid,
version updated on 30.09.2008
Weitere Informationen
Nähere Informationen stehen auch auf den folgenden Websites zur Verfügung:
http://www.bmwfj.gv.at/Wirtschaftspolitik/EUBeihilfenrecht/Seiten/default.aspx
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52006XC0304(02):DE:HTM
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/studies_reports.html#vademecum

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