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Regionalförderungsgebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht

Die Regionalförderungsgebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht umfassten gemäß "Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20.12.2006 betreffend die Staatliche Beihilfe Nr. N 492/2006" insgesamt 22,5% der Bevölkerung beziehungsweise rund 1,85 Millionen Einwohner (Basis: Wohnbevölkerung 2005). Gemessen am Plafonds für den Zeitraum 2000-2006, der insgesamt 27,54% betrug, entspricht dies einer Reduktion um etwa 5%-Punkte.

Regionalförderungsgebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht

Die Karte, das Gemeindeverzeichnis sowie eine Übersicht über die Beihilfeintensitäten der österreichischen Regionalförderungsgebiete 2007-2013 können an dieser Stelle abgerufen werden:

Regionalförderungsgebiete Österreichs 2007-2013 gemäß EU-Beihilfenrecht
Gemeindeverzeichnis
Beihilfenintensitäten

In der Karte werden ab 1. Jänner 2011 das Burgenland sowie Gebiete in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol als Nationale Regionalfördergebiete 2007-2013 unter Artikel 107(3)c AEUV ausgewiesen.

Die Förderungsobergrenzen (höchstzulässige Beihilfenintensitäten; Bruttosubventionsäquivalent) betragen für das Burgenland sowie für das Wald- und Weinviertel 20 % für große Unternehmen, 30 % für mittlere und 40 % für kleine Unternehmen. In den übrigen Fördergebieten gelten generell 15 % für große, 25 % für mittlere und 35 % für kleine Unternehmen.

In den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020, welche Ende Juni 2013 von der Europäischen Kommission beschlossen wurden, wird eine Verlängerung der Geltungsdauer der mit Jahresende 2013 befristeten Regionalleitlinien 2007-2013 bis zum 30. Juni 2014 vorgesehen. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Verlängerung der genehmigten Fördergebietskarten 2007-13 um den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2014 bei der Kommission anzumelden. Nach erfolgter elektronischer Einreichung der österreichischen Verlängerungsnotifikation ist ein diesbezüglicher positiver Beschluss der Europäischen Kommission C(2013) 8487 final vom 28. November 2013 erfolgt, womit die österreichische Karte der Regionalförderungsgebiete 2007-2013 offiziell bis zum 30. Juni 2014 verlängert worden ist.

Die Karte der Regionalförderungsgebiete 2007-2013 sowie zusätzliche Informationen können auch im ÖROK-Atlas Online www.oerok-atlas.at im Bereich Karten/Regionalpolitik/Fördergebiete nach EU-Beihilfenrecht abgerufen werden.

Gemeinschaftsvorschriften über Staatliche Beihilfen

Das von der Europäischen Kommission, GD Wettbewerb zur Verfügung gestellte "Vademekum der Gemeinschaftsvorschriften über Staatliche Beihilfen" gibt einen präzisen und zum Teil vereinfachten Überblick über die Beihilfevorschriften in den Bereichen, die für den Strukturfondskontext am relevantesten sein dürften. Die verbindliche Fassung der in den einzelnen Bereichen geltenden Vorschriften ist dem vollständigen Wortlaut der jeweiligen Rechtstexte zu entnehmen, deren genaue Fundstellen im Vademecum angegeben sind.