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EU-Strukturfonds in Österreich 2007-2013

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Die Strukturfondsreform 2007-2013 bewirkte eine grobe Neuausrichtung der europäischen Strukturfondspolitik mit folgenden Auswirkungen für Österreich:

  • Nunmehr drei neue Ziele:
    • Konvergenz (bisher Ziel 1)
    • Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (bisher Ziel 2 und 3)
    • Europäische Territoriale Zusammenarbeit (bisher die Gemeinschaftsinitiative INTERREG)
  • Entfall aller Gemeinschaftsinitiativen, aber Integration von städtischen Themen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit in die Zielprogramme;
  • Wegfall der kleinräumigen Gebietskulisse – nunmehr gesamtes Bundesgebiet förderbar;
  • Stärkung des strategischen Ansatzes – österreichweite Abstimmungsprozesse;
  • Inhaltliche Konzentration auf die überarbeitete „Lissabon-Strategie;
  • Budget: Konzentration auf das Kohäsionsziel in den EU-10(12), für Österreich Reduktion der verfügbaren Mittel.

In Österreich stehen für die Periode 2007-2013 rund 1,46 Milliarden Euro Strukturfondsmittel zur Verfügung, die in folgenden Programmen zum Einsatz kommen:

  • Ziel „Konvergenz/Phasing Out“: je ein EFRE- und ein ESF Programm für das Burgenland
  • Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE)“: je ein regionales Programm für die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
  • Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF): ein nationales Programm „Ziel 2 - Beschäftigung (ESF)“ für Österreich ohne das Burgenland
  • Ziel „Europäische Territoriale Kooperation (EFRE)“: sieben grenzübergreifende und drei transnationale Programme
    (Hinweis: für die interregionalen Programme gibt es keine nationalen Planwerte bei der Mittelzuteilung)

Das Ergebnis zur Mittelverteilung für Österreich im Zeitraum 2007-2013 wurde von allen beteiligten österreichischen Stellen einvernehmlich erzielt und von der politischen Konferenz der ÖROK im Oktober 2006 bestätigt.

Eine wesentliche Änderung gegenüber der Periode 2000–2006 ist, dass nun das gesamte EU- Gebiet und somit in Österreich das gesamte Bundesgebiet förderfähig wurden. Damit wurde von der langjährigen Praxis der kleinräumigen Gebietsabgrenzung abgegangen. Hintergrund dafür ist der Ansatz, auch die für die Erreichung des Ziels der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als wesentlich erachteten Städte und Zentralräume in die Förderprogramme einzubeziehen