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Gemeinschaftsinitiativen in Österreich

Zur Unterstützung der EU-Regionalpolitik werden seit 1987 von der Europäischen Kommission zur Bewältigung besonderer Probleme Gemeinschaftsinitiativen eingesetzt, wobei die Mobilisierung der EU-Förderungsmittel über Antrag der Mitgliedstaaten auf der Gundlage von Programmplanungen erfolgt.

Die EU-Gemeinschaftsinitiativen stellen jenen Teil der Regional- und Strukturpolitik der EU dar, bei dem die Kommission aus eigener Initiative Aktionen ermöglicht, die für die Gemeinschaft von besonderem Interesse sind. Sie werden in Ergänzung zur Programmplanung für die Zielgebiete eingesetzt. Die Schwerpunkte liegen bei der grenzübergreifenden Dimension, ihrer Funktion als Katalysator für Innovation und Veränderung, auf der Betonung eines dezentralisierten, vor Ort entwickelten Ansatzes und im internationalen Erfahrungsaustausch.

Für den Zeitraum 1994 bis 1999 wurden Gemeinschaftsinitiativen unter folgenden Schwerpunktthemen festgelegt:

  • grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit und Netze (INTERREG)
  • Ländliche Entwicklung (LEADER)
  • Förderung der Anpassung kleiner und mittlerer Unternehmen an den Binnemarkt (KMU)
  • Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen (EMPLOYMENT mit den Subprogrammen YOUTH für die Eingliederung Jugendlicher, NOW für Frauen und HORIZON für benachteiligte Personen)
  • Bewältigung des industriellen Wandels (RECHAR zur wirtschaftlichen Umstellung von Kohlerevieren, RESIDER zur wirtschaftlichen Umstellung von Stahlrevieren, RETEX zur wirtschaftlichen Umstellung von Textilgebieten, ADAPT zur Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Wandel)
  • URBAN für städtische Gebiete

Von großer Bedeutung war die Gemeinschaftsinitiative INTERREG, da 23 der 35 NUTS-III-Regionen Österreichs Grenzregionen im Sinne der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 1. Juli 1994 waren. Darüber hinaus gab es folgende Programme in Österreich: LEADER II, URBAN, KMU, RETEX, RESIDER II, RECHAR II, ADAPT und EMPLOYMENT.

Für die Programmperiode 1994 bis 1999 wurden von der EU noch weitere Gemeinschaftsinitiativen festgelegt, die jedoch für Österreich nicht relevant waren:

  • REGIS (Entwicklung ultraperipherer Regionen),
  • KONVER (Umstrukturierung von Regionen mit Dominanz von Rüstungsbetrieben oder Militäranlagen),
  • PESCA (Umstrukturierung des Fischereisektors) und
  • PORTUGIESISCHE TEXTILINDUSTRIE.

Zur Beteiligung an den Gemeinschaftsinitiativen waren von den Mitgliedstaaten auf Basis der Leitlinien der Kommission Programme zu erstellen, in welchen sie die Ziele und Maßnahmen bestimmten, die aus der jeweiligen Initiative gefördert werden konnten. Für die Gemeinschaftsinitiativen KMU, ADAPT und EMPLOYMENT waren horizontale (gesamtstaatliche) Programme, für alle übrigen Gemeinschaftsinitiativen Progamme für definierte Regionen zu erstellen.

Für Gemeinschaftsinitiativen standen 9 % der Strukturfondsmittel der EU aus den drei Strukturfonds EFRE, ESF und EAGFL zur Verfügung, für Österreich waren dies Förderungsmittel von rund 146 Mill. ECU oder 2 Milliarden Schilling.