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FINANZKONTROLLSYSTEM IN ÖSTERREICH 2021-2027

Änderung unter Berücksichtigung der Novelle zum Bundesministeriengesetz (BMG) per 17. Juli 2022: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT), Abt. V/5 - Änderung der Ressortbezeichnung auf Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), Abt. III/6 Koordination Regionalpolitik und Raumordnung.

Download Dokumente 2021-2027

 

  • Notifizierte öffentliche Prüfstellen für die Förderperiode 2021-2027 - Stand 30.01.2024: Download
  • Orientierungshilfe zur Feststellung des Status von Projektpartnern (öffentlich/privat): Download
    Bei der Frage des Status geht es um die Unterscheidung zwischen öffentlichen, quasi-öffentlichen und privaten Partnern, wobei quasi-öffentliche Partner in der Projektumsetzung dann wie öffentliche Partner behandelt werden. Die Unterscheidung ist notwendig um die Mittelflüsse des Programms korrekt darzustellen sowie die Einhaltung des Vergaberechts überprüfen zu können.
  • Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021-2027 ("15a-Vereinbarung"): Download 
  • Rechtsgrundlagen 2021 - 2027weiter
    • Informationen zur Förderperiode 2014-2020 finden Sie hier

    Erläuterung zum Kontrollsystem in Österreich in der Förderperiode 2021-2027

    Gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-VO ist in jedem Mitgliestaat eine Kontrollinstanz einzurichten. Das Prüfsystem in Österreich ist dezentral organisiert: Die Bundesländer Burgenland und Salzburg prüfen Begünstigte (= Projektpartner) in ihrem Wirkungsbereich, für alle anderen Begünstigten erfolgt die Verwaltungsüberprüfung und Zertifizierung der förderfähigen Projektkosten durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG).

    Die Gesamtverantwortung für das Kontrollsystem liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML). Die rechtliche Grundlage für die inner-österreichische Aufgabenteilung ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B-VG.

    Es gibt demnach in der Programmperiode 2021-2027 folgende Prüfstellen in Österreich:

    • Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) - für alle Vorhaben, die nicht in den Wirkungsbereich der Länder Burgenland und Salzburg fallen
    • Prüfstellen der Länder Burgenland und Salzburg - im eigenen Wirkungsbereich

    Der Wirkungsbereich der Länder Burgenland und Salzburg umfasst (gemäß Erläuterungen der 15a-Vereinbarung):

    • alle Begünstigten im inhaltlichen/ thematischen Zuständigkeitsbereich der Länder Burgenland oder Salzburg oder im Auftrag der Länder Burgenland oder Salzburg
    • alle Begünstigten, deren Vorhaben eine Förderung aus Landesmitteln von Burgenland oder Salzburg erhalten; erhält der Begünstigte nationale Förderungen von mehreren Bundes- oder Landesförderstellen, erfolgt die Zuordnung zu jener Vertragspartei, auf die der größte nationale Förderungsanteil entfällt
    • alle Begünstigten, die mehrheitlich von Burgenland oder Salzburg finanziert werden bzw. deren Organe mehrheitlich von einem der beiden Bundesländer beschickt sind
    • alle Begünstigten im Zuständigkeitsbereich oder im Auftrag von Städten oder Gemeinden oder alle Begünstigte, deren Vorhaben eine Förderung aus Mitteln von Städten oder Gemeinden erhält, wenn sie in den Bundesländern Burgenland oder Salzburg liegen.

    Zuteilung der Prüfstellen

    Nach der Genehmigung eines Projektes durch den Programmbegleitausschuss wird seitens des BML jedem Begünstigten eine der o.g. Prüfstellen zugewiesen. Weiters erhält jeder Begünstigte einen standardisierten Vertrag zur Beauftragung der ihm zugeteilten Prüfstelle, die direkt durch den Begünstigten zu erfolgen hat. Damit verpflichtet sich der Begünstigte auch zur Einhaltung aller relevanten EU-rechtlichen, programm-spezifischen und nationalen Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung und Zertifizierung seiner Projektkosten sowie zur Übernahme der Kosten für alle durch die Prüfstelle zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Verwaltungsüberprüfung.

    Kosten für den Begünstigten (Projektpartner):

    • Prüfstelle BHAG: Einmalpauschale in der Höhe von € 324,- plus 5 % auf die geprüften Echtkosten (es wird keine Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar verrechnet)
    • Prüfstellen des Landes Burgenland:
      • Prüfstelle Land Burgenland: 5 % der budgetierten und genehmigten Gesamtkosten (es wird keine Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar verrechnet)
      • Prüfstelle Wirtschaftsagentur Burgenland: 5 % der budgetierten und genehmigten Gesamtkosten zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
    • Prüfstelle des Landes Salzburg: Einmalpauschale in der Höhe von € 1.000,- plus 3 % auf die geprüften Echtkosten (es wird keine Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar verrechnet)

    Die Kosten sind in der Kostenkategorie „External expertise and services costs“ zu budgetieren. Nur wenn die Kosten im genehmigten Förderbudget enthalten sind, sind sie förderfähig.

    Kontakt

    Die Hauptansprechpartner für den Begünstigten (Projektpartner) sind während des gesamten Projektzeitraumes der National Contact Point, sowie das Gemeinsame Sekretariat (JS).

     

    letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024