Programmmanagement

Das Programm INTERREG IV C wurde zentral von der Verwaltungsbehörde und dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Lille/ Frankreich verwaltet. Die Aufteilung des Managements in 4 Zonen, wie bei INTERREG III C gibt es also nicht mehr. Das Gemeinsame Technische Sekretariat wurde von vier Information Points unterstützt die jeweils für einen geographischen Raum zuständig waren. Sie waren in Lille, Valencia, Rostock und Kattowitz angesiedelt und unterstützten das Sekretariat in Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Betreuung der Projektpartner. Für Österreichische ProjektpartnerInnen war der Information Point in Kattowitz zuständig. Zusätzlich konnten die Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene National Contact Points einrichten, welcher in Österreich bei der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz angesiedelt ist.

Der Begleitausschuss (MC - Monitoring Committee) vergewisserte sich, dass das Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ihm oblag die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde, die Festlegung der Calls for Project Proposals sowie der Projektauswahlkritierien und die Genehmigung der Projekte und Änderungsanträge. Der Begleitausschuss setzte sich aus jeweils zwei VertreterInnen (von nationaler und regionaler Ebene) der Partnerstaaten zusammen. Auf Programmebene waren zudem weitere Einrichtungen von Relevanz: Die Bescheinigungsbehörde (CA – Certifying Authority) sowie die Prüfbehörde (AA – Audit Authority). Beide Institutionen waren in Paris angesiedelt.

In Österreich gab es zudem das Nationale Komitee, welches der österreichischen Positionierung in den Begleitausschüssen (MC – Monitoring Committee) dient.

Eine Beschreibung der Aufgaben der unterschiedlichen Programmstellen finden Sie auch im Operationellen Programm des INTERREG IV C Programms Kapitel 6.1.6 (Stand: 09.September 2011).

Verwaltungsbehörde

Conseil Régional Nord - Pas de Calais

Direction Europe
WHôtel de Région
151 avenue du Président Hoover
59555 Lille Cedex, France

Gemeinsames technisches Sekretariat

INTERREG IVC Joint Technical Secretariat
Les Arcuriales - Entrée D, 5e étage
45 rue de Tournai
59000 Lille - FRANCE

Tel: +33 328 144 100

interreg4c.eu

National Contact Point

Die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat wurden durch das Netzwerk nationaler Kontaktstellen unterstützt.


National Contact Point bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz
Ballhausplatz 1
1014 Wien
Österreich

Kontakt:
Mag. Anna Maria Schober
Tel: + 43 (0) 1 53 53 444-21
E-Mail: schober@oerok.gv.at

Begleitausschuss

Die österreichischen Interessen wurden im Begleitausschuss durch Herrn DI Robert Schrötter vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und Herrn DI Michael Roth vom Bundeskanzleramt, Abteilung IV/4, vertreten. Die Abstimmung der österreichischen Interessen erfolgten im Rahmen des Nationalen Komitees.

Bescheinigungsbehörde

Die Bescheinigungsbehörde ist für die finanzielle Abwicklung des INTERREG IV C Programms zuständig. Hauptaufgaben der Bescheinigungsbehörde bestehen in der Stellung von Zahlungsanträgen an die Europäische Kommission, sowie in der Entgegennahme von EFRE-Mittel (die seitens der Kommission an die Bescheinigungsbehörde überwiesen werden) und deren Auszahlung an die Projektträger.


Caisse des Dépôts et Consignations
15 Quai Anatole France
75356 Paris 07 SP
Frankreich

Prüfbehörde

Als Prüfbehörde fungiert für das INTERREG IV C Programm die CICC (Commission Interministérielle de Coordination des Contrôles des actions cofinancées par les Fonds Structurels) in Paris. Zu den Aufgabenbereichen zählt unter anderem die Abwicklung der Second Level Control.

Commission Interministérielle de Coordination des Contrôles des actions cofinancées par les Fonds Structurels (CICC)
Immeuble Atrium
5, Place des Vins de France
75573 Paris Cedex 12 - FRANCE