Kohäsionspolitik der EU 2014-2020

Kohäsions- und Strukturpolitik gehören zu den zentralen Politikbereichen der Europäischen Union. Inhaltlich geht es um die Festigung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft (Kohäsion), weshalb insbesondere Wachstum und Beschäftigung in den unterentwickelten Regionen gefördert werden.

Abstimmung der Ziele und Strategien in der Förderpolitik der EU

Die Rechtsvorschriften für die EU-Fondsperiode 2014-2020 sehen vor, dass alle „Europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (Sozialfonds/ESF, Regionalfonds/EFRE, Ländliche Entwicklung/ELER, Kohäsionsfonds/KF, Fischereifonds/EMFF) auf die Wachstumsstrategie Europa 2020 und ihre Kernziele abgestimmt sein sollen und so die Strategieumsetzung in den Mitgliedstaaten unterstützen. Die finalen Rechtstexte wurden am 20. Dezember 2013 (bzw. am 15. Mai 2014 für den EMFF) im Amtsblatt der Europäischen Union (L347/2013 bzw. für den EMFF L149/2014) publiziert.

Auf EU-Ebene wurde dazu ein Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) erstellt. Auf nationaler Ebene ist für jeden Mitgliedsstaat die Erstellung einer sogenannten Partnerschaftsvereinbarung vorgesehen, die das Bindeglied zwischen dem EU-Rahmen und den einzelnen nationalen / regionalen operationellen Programmen der verschiedenen Fonds darstellt. In der Partnerschaftsvereinbarung werden der nationale Beitrag zu den EU-Zielen sowie konkrete Maßnahmen zu Erreichung der Ziele festgehalten.

Der Prozess zur Erstellung der österreichischen Partnerschaftsvereinbarung (=STRAT.AT 2020)

Die ÖROK hat auf politischer Ebene den Beschluss gefasst, den Prozess zur Erstellung der Partnerschaftsvereinbarung für Österreich zu tragen. Die Arbeiten dazu haben sich über den Zeitraum von Frühjahr 2012 bis 1. Quartal 2014 erstreckt und auf die langjährige „Governance“– Erfahrung der ÖROK aufgebaut. Besonders wichtig war es, diesen Prozess in enger Abstimmung und Verzahnung mit – aber auch in Abgrenzung zu – den Programmierungsprozessen für die Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF anzulegen. In Weiterentwicklung des für die Periode 2007-2013 geforderten "Nationalen Strategischen Rahmenplans STRAT.AT" trägt die Partnerschaftsvereinbarung den Namen STRAT.AT 2020.

Im Rahmen von STRAT.AT 2020 sollen die gemeinsamen nationalen thematischen Ziele und Schwerpunkte der Kohäsionspolitik, der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei formuliert und die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Österreich und der Europäischen Kommission vorbereitet werden.

Arbeitsweise

Der Prozess wurde möglichst zielführend und unter Beachtung der beschränkt zur Verfügung stehenden Ressourcen angelegt werden. Dabei ist im Lichte der Zuständigkeiten eine Konzentration auf jene Elemente erfolgt, die gemeinsam bearbeitet werden konnten. Zudem war der Prozess partnerschaftlich angelegt um die Beteiligung verschiedener Stakeholder in geeigneter Form zu ermöglichen.

 

Zeitraum und Meilensteine

Der STRAT.AT 2020-Prozess begann im April 2012, die Partnerschaftsvereinbarung wurde Mitte April 2014 offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht und nach Berücksichtigung der diesbezüglichen EK-Stellungnahme vom Juli in einer überarbeiteten Fassung Anfang Oktober 2014 erneut nach Brüssel übermittelt. Die Beschlussfassung durch die Europäische Kommission erfolgte am 17. Oktober 2014 - siehe auch "Prozess".