Glossar
- Verordnung
- Erläuterung:Juristisches Mittel der EU gegenüber den Mitgliedsstaaten
Die Verordnung ist die stärkste Form der gemeinschaftlichen Rechtsetzung: Eine Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt nach ihrer Verabschiedung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.


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