Danube Transnational 2014-2020: Projekteinreichung

Diese Seite soll einen groben Überblick zu Anforderungen im Rahmen einer Projekteinreichung liefern. Dies ersetzt aber nicht das genaue Studium der Programmdokumente! Im Rahmen einer Projekteinreichung empfiehlt es sich daher dringendst das Applicants Manual sowie das Cooperation Programme selbst genau zu studieren.

Was ist ein transnationales Projekt? (Anforderungen & Projektcharakteristika)

  • In dieser Förderperiode steht vor allem die Ergebnisorientierung im Vordergrund. Die Projekte sollen konkrete und quantifizierbare Ergebnisse vorweisen. Der Erfolg des Programms ist langfristig gesehen abhängig von den Projektaktivitäten, also müssen die Projekte zur Erreichung der Programmziele beitragen. Dies muss bereits bei der Projekteinreichung dargestellt werden.
  • Voraussetzung für eine Einreichung ist eine transnationale Partnerschaft: mindestens 3 finanzierende Projektpartner aus 3 verschiedenen Ländern des Programms Danube Transnational. Davon muss mindestens 1 Partner, der Lead Partner, muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat des Programmraums haben. Die Größe der Partnerschaft hängt von den jeweiligen Projektanforderungen ab. Die durchschnittliche Partneranzahl beträgt 8-15 (inklusive Lead Partner und Associated Strategic Partner). Projekte werden nach dem Lead Partner Prinzip durchgeführt. Das bedeutet, jedes Projekt muss einen Lead Partner nominieren. Dieser koordiniert die Projektentwicklung, kümmert sich um die Vollständigkeit des Antrags und die Projekteinreichung bei dem transnationalen gemeinsamen Sekretariat. Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt, ist für das Projektmanagement und für das Berichtswesen zuständig. Er ist alleiniger Ansprechpartner für das transnationale Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde.
  • Die transnationale und territoriale Relevanz muss gegeben sein: Für Herausforderungen, die Regionen des Danube Transnational-Programms gleichermaßen betreffen (zum Teil in unterschiedlichen Ausprägungen) und Charakteristika des Programmraums sollen durch gemeinsame, grenzübergreifende Aktivitäten deutlich bessere und erfolgversprechendere Lösungen gefunden werden. Die Themenstellung soll keineswegs nur ein Land oder nur eine grenzüberschreitende Region betreffen.
  • Das Projekt muss strategisch relevant sein: Projekte im Danube Transnational Programm müssen einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele im Rahmen der EU-Donauraumstrategie leisten. Nähere Informationen zu den Zielen der Strategie stehen etwa auf den Websites der jeweiligen Prioritätsfelder zur Verfügung. Eine Übersicht der Prioritätsfelder finden Sie auf der EUSDR-Website.
  • Ein Projekt soll eine spezifische Themenstellung bearbeiten, die messbare, realistische, nachhaltige und übertragbare Ergebnisse liefert. Es trägt zur Erfüllung der Ziele auf Programmebene bei und ist in nationale und transnationale Strategien und Initiativen eingebettet. Es liefert einen Mehrwert für bestehende Strukturen oder Produkte und bindet die relevanten Schlüsselakteure in das Projekt ein. Dabei wird auf bereits bestehendem Wissen, zum Beispiel Ergebnissen aus vorherigen Projekten aufgebaut.
  • Das Projekt verfügt über eine ausgewogenen Partnerschaft: Alle für die Umsetzung der Projektziele relevanten Schlüsselakteure und Entscheidungsträger sind beteiligt. Sie haben auch die entsprechende Kompetenz im jeweiligen Themenfeld oder sind zur relevanten thematischen/politischen Ebene verlinkt. Die relevanten Stakeholder werden bereits frühzeitig in das Projekt involviert. Die Partnerschaft ist ebenfalls geographisch ausgewogen.
  • Auf bereits bestehendes Wissen aufbauen: Für viele Herausforderungen und Themen wurden bereits Methoden, Instrumente und Lösungen entwickelt, auf denen aufgebaut werden kann. Erfahrungen und Ergebnisse vorhergehender Projekte aus dem Programm SOUTH EAST EUROPE oder auch anderen Programmen/Initiativen sollen genutzt werden.

Wie kommt man zu einem Projekt? (Projektidee)

  • Am Anfang steht die Projektidee und die Partnersuche. Dazu stellt das Programm verschiedene Instrumente zur Verfügung: Um die Partnersuche beziehungsweise auch Kooperationen mit anderen potenziellen Projektwerbern zu ähnlichen Themen zu erleichtern, wurde auf Programmebene ein Online-Tool zur Sammlung von Projektideen eingerichtet. Bei Fragen und Weiterentwicklung von Ideen unterstützt das Netzwerk der National Contact Points. Interessenten mit konkreten Projektideen wird empfohlen sich mit dem jeweiligen National Contact Point in seinem Land in Verbindung zu setzen. Neben der Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Contact Point sollten auch die räumlich und/oder thematisch relevanten Ansprechpartner bei Bund und/oder Bundesländern kontaktiert werden.
  • In jedem Fall sind dabei die Anforderungen des Programms und die Projektcharakteristika zu beachten! Um mögliche Synergien mit anderen Projekten (bereits abgeschlossen oder auch laufend) zu identifizieren stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Auf Programmebene könenn die Projektergebnisse der abgeschlossenen SOUTH EAST EUROPE Projekte 2007-2013 abgerufen werden. In der NCP-Projektdatenbank finden Sie Informationen zu Projekten mit österreichischer Beteiligung in allen transnationalen Programmen aus den Perioden 2000-2006 und 2007-2013. Des Weiteren finden sie hier Broschüren aus den vergangenen Perioden.
  • Projektideen können im Rahmen von 1-stufigen oder 2-stufigen "calls for project proposals" eingereicht werden. Mehr dazu finden Sie weiter unten.

Was kann gefördert werden? (Förderfähigkeitsregeln)

  • Im Danube Transnational-Programm kann der Anteil der EFRE- sowie IPA-Fördermittel bis zu 85 Prozent betragen. Die von den Projektpartnern aufzubringenden Gelder spielen somit eine geringere Rolle. Das Programm wählte das Gesamtkostenprinzip, das heißt, dass in dieser Periode öffentliche und private Mittel gefördert werden können.
  • Auf Programmebene wurden spezifische Förderfähigkeitsregeln definiert, die im Applicants Manual (Part 3 - Eligibility of Expenditure) festgehalten werden. Diese sind bereits bei der Projekteinreichung zu beachten! Die Kosten werden in 6 Kategorien eingeteilt: Personalkosten, Büro- und Verwaltungsausgaben (Overheads), Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten und Investitionskosten. Die Anforderungen zur Förderfähigkeit müssen eingehalten werden, um die Kofinanzierung tatsächlich in Anspruch nehmen zu können!
  • Grundsätzlich gilt keine Förderung der Aktivitäten durch andere EU-Programme!
  • Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die sogenannte First Level Control (FLC) Stelle. Für die Finanzkontrolle können den Projektträgern Kosten verrechnet werden. In Österreich gibt es dazu als rechtlichen Rahmen den Art. 15a Vertrag zwischen Bund und Ländern. Detaillierte Informationen über das System der First Level Control in Österreich können hier nachgelesen werden.

Wann finden Calls statt?

  • Im Rahmen eines Calls for Project Proposals können Projektideen in einem 1-stufigen oder 2-stufigen Verfahren eingereicht werden. Es ist vorgesehen einen Call pro Jahr zu starten. Für jeden Call werden die Rahmenbedingungen für die Einreichung im Call Announcemnt festgehalten. Dabei kann eine thematische Einschränkung erfolgen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte muss jedenfalls den Programminhalten entsprechen.
  • Bei einem 2-stufigen Verfahren besteht der erste Schritt aus dem Abgeben einer Interessenserklärung, der sogenannten "Expression of Interest" (EoI). Diese wird durch das gemeinsame Sekretariat anhand festgelegter Selektionskriterien bewertet. Auf Basis dieser Bewertung wählt der Begleitausschuss die Projekte aus, die in die zweiten Stufe geladen werden.
  • Als zweiter Schritt muss das Projekt weiterentwickelt werden und der vollständige Projektantrag ausgearbeitet werden. Bei 1-stufigen Verfahren ist gleich ein vollständiger Antrag abzugeben. Dieser wird wiederum vom gemeinsamen Sekretariat und externen Experten bewertet. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch den transnationalen Begleitausschuss.
  • Projektanträge können nur dann eingereicht werden wenn ein Call offen ist. Sämtliche Dokumente dazu werden auf der Homepage des Programms (www.interreg-danube.eu) veröffentlicht.
  • Weitere Informationen zu den einzelnen Calls finden Sie auf der jeweiligen Unterseite. 

Wer kann sich beteiligen?

  • Abhängig vom jeweiligen Themenschwerpunkt sind verschiedenste Gruppen von Akteuren aufgerufen, Projekte umzusetzen wie lokale, regionale oder nationale Verwaltungen, Agenturen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Interessensvertretungen oder Nichtregierungsorganisationen. Insbesondere spricht das neue Programm neben dem öffentlichen Sektor auch den privaten Sektor an. Nähere Informationen zu den Akteursgruppen sind im Cooperation Programme bei der jeweiligen Priorität zu finden.
  • Aufgrund des durch das Programm gewählte Gesamtkostenprinzip können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen mit privaten Eigenmitteln am Programm als Projektpartner teilnehmen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit als Associated Startegic Partner (ASP), ein strategisch relevanter Akteur - ohne finanzielle Beteiligung - im jeweiligen Themenfeld mitzuwirken. Nähere Informationen zu den ASPs finden Sie auch im Applicants Manual (Part 2 – Project Requirements).