Organisation der ÖROK
Die ÖROK wurde am 25. Februar 1971 gegründet und ist ein permanentes Organ von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie dient der Kooperation der genannten Gebietskörperschaften in Fragen der Raumordnung und Raumplanung sowie der Regionalpolitik.
Die Geschäftsordnung der ÖROK nennt als Hauptaufgaben die Erarbeitung, Weiterführung und Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs-/Raumentwicklungskonzeptes, die Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften sowie Beiträge zur Raumforschung insbesondere durch Analysen und Prognosen zu leisten.

Die politische Konferenz der ÖROK
Den ständigen Vorsitz in der Raumordnungskonferenz (politische Konferenz) führt der Bundeskanzler. Erste/r Stellvertretende/r Vorsitzende/r ist die/der jeweilige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz; die/den Zweiten Stellvertretende/n Vorsitzende/n stellen von Sitzung zu Sitzung abwechselnd der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund.
Dieses politische Beschlussorgan der ÖROK umfasst alle BundesministerInnen und Landeshauptleute, die Präsidenten des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes sowie mit beratender Stimme auch jene der Wirtschafts- und Sozialpartner. Beschlüsse der Raumordnungskonferenz sind einstimmig zu fassen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die ÖROK auf Verwaltungsebene einer "Stellvertreterkommission" sowie verschiedener Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die sich aus VertreterInnen der Gebietskörperschaften und der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammensetzen.
Die Stellvertreterkommission
Die Stellvertreterkommission ist das vorbereitende Organ der politischen Konferenz. Ihre Mitglieder unterliegen jedoch dem Weisungsrecht der sie entsendenden Stellen. Die Stellvertreterkommission hat die Aufgabe, Vorschläge und Gutachten an die ÖROK zu erstatten und - bei besonderer Ermächtigung - auch namens der Konferenz Beschlüsse zu fassen. Die Stellvertreterkommission tritt einmal jährlich zusammen.
Die Unterausschüsse
Zur Beratung von speziellen Sachfragen werden von der Stellvertreterkommission Unterausschüsse eingesetzt. Die beiden permanenten Unterausschüsse sind:
- Ständiger Unterausschuss
Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Bearbeitung des Raumentwicklungskonzeptes, die Umsetzung des ÖREK 2001 im Rahmen von Projekten, die Herausgabe des Raumordnungsberichtes sowie des ÖROK-Atlas. - Unterausschuss Regionalwirtschaft
Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 fungiert der Unterausschuss Regionalwirtschaft als weiteres Koordinationsgremium zu Fragen der EU-Regionalpolitik sowie deren Umsetzung in Österreich.
Für die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und ihre Unterausschüsse ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie hat ihren Sitz - bei Wahrung ihrer organisatorischen Selbstständigkeit - beim Bundeskanzleramt.
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