Gemäß den Grundsätzen der EU-Strukturfonds ergänzen die Fonds Mittel und Interventionen in den teilnehmenden Regionen. Projekte werden demnach sowohl von EU-Ebene wie auch von nationaler Ebene gestützt bzw. von Projektpartnern selbst getragen. Die nationale Kofinanzierung muss aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden.
Die EFRE-Kofinanzierungsrate liegt bei bis zu 85%. Die Einsatzmöglichkeiten der anderen Mittel (IPA, ENPI) sowie der Flexibilitätsregeln variieren entsprechend der einzelnen Calls for Project Proposals.
Mögliche Antragsteller
Entsprechend Art.2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind prinzipiell private, öffentliche und quasi-öffentliche Partner als Projektpartner, nicht-finanzierende Partner oder Subauftragnehmer zulässig, sofern sie allen relevanten Vorschriften auf Ebene der Europäischen Kommission und auf nationaler Ebene entsprechen (z.B. öffentliches Vergaberecht).
Der Begleitausschuss kann die Zulässigkeit von Projektinvolvierten an die Anforderungen jedes einzelnen Calls adaptieren. Das jeweils aktuelle Programme Manual gibt Aufschluss über die spezifischen Erfordernisse.
Für die Ermittlung des rechtlichen Status eines Projektpartners, d.h. für die Festlegung wann ein Partner öffentlich, quasi-öffentlich oder privat ist, siehe Leitfaden Projektpartnerstatus.
Zeitliche Förderfähigkeit von Kosten
Spezifische Informationen zur Förderfähigkeit von Kosten sowie zur förderfähigen Projektlaufzeit (zuzüglich Projektvorbereitungszeit) sind dem jeweiligen Programme Manual zu entnehmen.
Förderfähigkeitsregeln
Auf Programmebene existieren detaillierte Förderfähigkeitsregeln ("Eligibility Rules"), die bereits bei der Projekteinreichung zu beachten sind, siehe dazu Operationelles Programm bzw. jeweilige Unterlagen zum jeweiligen Call unter Calls for Project Proposal.
Neben den Förderfähigkeitsregeln des Programms existieren auch weitere Regelwerke, die Aussagen zur Förderfähigkeit von Kosten im Rahmen von Kooperationsprogrammen des Ziels Europäische Territoriale Zusammenarbeit enthalten.
Eine Zusammenschau über diese Regelwerke wurde vom Bundeskanzleramt (Abt. IV/4) ein Dokument zu österreichischen Förderfähigkeitsregeln erstellt.
Für Projektpartner aus Österreich sind sowohl sämtliche Regelungen des genannten Dokuments als auch die transnationalen Programmregeln zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen muss im konkreten Detailfall die jeweils strengste Regel herangezogen werden.



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