Ziele des Alpenraumprogrammes
Das Programmdokument für den Alpenraum wurde gemeinsam von den Programmpartnern und einer Gruppe von externen Experten erstellt. Im Dezember 2000 wurde es bei der Europäischen Kommission eingereicht, am 19. 12. 2001 genehmigt. Das Programm hatte ein Gesamtvolumen von 123 Mio €, knapp die Hälfte davon stammten aus Strukturfondsmitteln der EU.
Es umfasste die folgenden vier generellen Zielsetzungen:
- Positionierung des Alpenraumes als eine starke räumliche Einheit im Netzwerk der europäischen Regionen;
- Anregung und Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen den alpinen Kerngebieten und den dicht besiedelten Randgebieten;
- Verbesserung der Transportsysteme und der Erreichbarkeit;
- Erhaltung, Schutz und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes.
Diese Ziele sollten durch die Umsetzung von transnationalen Projekten (d.h. mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Partnerstaaten) in drei Prioritäten erreicht werden. Um diese Prioritäten gezielt verfolgen zu können, definierten die Partnerstaaten eine Reihe von Maßnahmen, die für die Umsetzung des Programms den Rahmen bildeten:
| Priorität 1: Förderung des Alpenraums als wettbewerbsfähigen und attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum |
| Gegenseitige Kenntnis und gemeinsame Perspektiven |
| Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung |
| Priorität 2: Entwicklung nachhaltiger Transportsysteme unter besonderer Berücksichtigung von Effizienz, Intermodalität und besserer Erreichbarkeit |
| Perspektiven und Analysen |
| Verbesserung bestehender und Förderung zukünftiger Transportsysteme durch groß- und kleinangelegte intelligente Lösungen wie Intermodalität |
| Priorität 3: Pfleglicher Umgang mit Natur, Landschaft und kulturellem Erbe, Förderung des Umweltschutzes und des Schutzes vor Naturkatastrophen |
| Natur und Ressourcen, vor allem Wasser |
| Sorgsamer Umgang und Förderung von Landschaftsräumen und kulturellem Erbe |
| Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Naturkatastrophen |
Die „Ergänzung zur Programmplanung (EzP)“, in welcher die im Programmdokument umrissenen Schwerpunkte und Maßnahmen detailliert beschrieben sind, konnte in der jeweils aktuellen Version auf der transnationalen Programm-Homepage heruntergeladen werden.
Auf dieser transnationalen Programm-Homepage waren ebenfalls die für die Beantragung und Umsetzung von INTERREG IIIB-Projekten relevanten EU-Verordnungen (u.a. zur Anrechenbarkeit von Kosten, zu Informations- und Publizitätsmaßnahmen, etc.) zu finden.



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