Allgemeine Informationen zum Alpenraumprogramm 2000-2006
Länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Raumentwicklungspolitik ist in der jüngeren Vergangenheit immer bedeutender geworden. Gründe dafür sind die europäische Integration, die Internationalisierung der Wirtschaft und die EU-Erweiterung, welche die gegenseitigen Abhängigkeiten und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Ländern und Regionen erhöhen. Daher können wichtige Fragestellungen und Herausforderungen in der Raumentwicklung in Zukunft nur mehr in europäischen Großregionen, das heißt transnational, sinnvoll bearbeitet werden.
Mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIB ALPENRAUM beabsichtigte die EU in der Programmplanungsperiode 2000-2006, diese transnationalen Kooperationen zur Raumentwicklung im Alpenraum gezielt unterstützen.
Der dafür ausgewiesene Programmraum umfasst die Gebirgsregionen im geographischen Sinn wie auch die umgebenden Hügel- und Tiefländer. Dem Kerngebiet der Alpen steht somit der peri-alpine Gürtel, der einige wichtige europäische Metropolen beinhaltet, gegenüber. Österreich ist mit allen neun Bundesländern im INTERREG-IIIB-Programm „Alpenraum“ beteiligt.
Die transnationale Zusammenarbeit stützt sich auf das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK), das 1999 finalisiert wurde. Das EUREK ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission zur räumlichen Entwicklung der EU. Mit dem EUREK zielt die EU darauf, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Union zu stärken, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes zu fördern und im europäischen Raum eine ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Als rechtlich nicht bindendes Dokument bildet es einen politischen Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den gemeinschaftlichen Fachpolitiken mit hoher Raumwirksamkeit untereinander sowie mit den Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Städten. Transnationale Interreg-Projekte sollen dabei einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der EU-Ziele leisten.
Gemeinsames Pilotaktionsprogramm Art. 10 Ostalpenraum:
Bereits zwischen 1996 und 1999 wurde das Gemeinsame Pilotaktionsprogramm nach Art. 10 EFRE für den Ostalpenraum, welches das aktuelle Programmgebiet Alpenraum zum Teil abdeckt, mit österreichischer Beteiligung abgewickelt. Es führte zu einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit in der transnationalen Raumentwicklung und lieferte auch erste Ergebnisse für den zu dieser Zeit noch laufenden EUREK-Prozess.



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