Monitoring Committee (MC)
Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass das Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ihm obliegt die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde, die Festlegung der Calls for Project Proposals, die Genehmigung der Projektauswahlkriterien, der Projekte sowie der Änderungsanträge des Programms und die Koordination mit anderen Programmen und Politiken der EU.
Der Begleitausschuss setzt sich aus jeweils zwei Vertretern (von nationaler und regionaler Ebene) der Partnerstaaten zusammen. Ein Vertreter der Europäischen Kommission kann als Beobachter den Sitzungen des Lenkungsausschusses beiwohnen.
Die Aufgaben und die Rolle des Programmausschusses sind im Operationellen Programm im Kapitel 6.1.4 beschrieben.



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