Projekteinreichung
Projekte werden zukünftig im Regelfall im Rahmen eines 2-stufigen Projekteinreichverfahrens genehmigt. Der erste Schritt besteht aus dem Abgeben einer Interessenserklärung (Expression of Interest). Wird diese für gut befunden, muss als zweiter Schritt der vollständige Projektantrag - unter Beratung mit dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat und den National Contact Points - ausgearbeitet werden.
Projektanträge können nicht immer eingereicht werden, sondern nur dann, wenn ein Call for Projects offen ist. Eine Übersicht über aktuelle und vergangene Calls finden Sie auf der Seite Call for Projects.
Qualitative Anforderungen, die an ein transnationales Projekt gestellt werden, finden Sie auf der Seite Projektcharakteristika.
Zur inhaltlichen Ausrichtung der Projekte sei auf den Bereich Programminhalte verwiesen.

Lead-Partner-Prinzip
Voraussetzung für eine Antragstellung ist neben der Bildung einer transnationalen Projektpartnerschaft die Nominierung eines Lead Partners. Dieser koordiniert die Projektentwicklung, kümmert sich um die Vollständigkeit des Antrags und die Projekteinreichung bei dem transnationalen Sekretariat.
Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt, ist für das Projektmanagement und für das Berichtswesen zuständig. Er ist alleiniger Ansprechpartner für das transnationale Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde.
Fördervertrag (Subsidy Contract)
- Der Fördervertrag (Subsidy Contract) wird zwischen dem Lead Partner und der Verwaltungsbehörde geschlossen.
- Er regelt die Auszahlung der Fördermittel zum Lead Partner.
- Er legt Rechte und Pflichte zwischen dem Lead Partner und der Verwaltungsbehörde fest.
- Im Falle einer erfolgreichen Projektgenehmigung muss der Vertrag binnen 2 Wochen vom Lead Partner unterschrieben werden.
Weitere Informationen dazu im Programme Implementation Handbook:
Partnerschaftsvertrag (Partnership Agreement)
Das Partnerschaftsabkommen (Partnership Agreement) wird zwischen den Projektpartnern geschlossen.
- Es legt Rechte und Pflichten zwischen den Projektpartnern fest und hebt die besonderen Aufgaben des Lead Partners hervor.
- Es beinhaltet die von jedem Projektpartner umzusetzenden inhaltlichen Aufgaben
- Die Partnerschaftsvereinbarung ist bereits in der 2. Stufe der Antragstellung einzureichen, um Verzögerungen beim Projektstart zu vermeiden. Eine Mustervorlage wird vom Programm zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen dazu im Programme Implementation Handbook:
Jeder Projektpartner - also nicht nur der Lead Partner! - benötigt eine Finanzprüfstelle (First Level Control Body). Dazu beachten Sie bitte die Hinweise auf der Seite Finanzprüfstelle.



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