Managing Authority (MA)
Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde umfassen im Wesentlichen die Verantwortung für die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Umsetzung des Programms gegenüber der EU und den Partnerstaaten.
Dies beinhaltet den Abschluss sämtlicher Verträge über die Projektförderung durch EU-Mittel, den Aufbau eines Monitoring-Systems und die Finanzkontrolle. Die Verwaltungsbehörde ist damit erster Ansprechpartner für die EU und für die beteiligten Partnerstaaten und Vertragspartner für die Projektträger.
Von den Partnerstaaten wurde das Amt der Salzburger Landesregierung als Verwaltungsbehörde festgelegt.
Die Aufgaben und die Rolle der Verwaltungsbehörde sind im Operationellen Programm im Kapitel 4.1.2 beschrieben.
Auf der transnationalen Programmhomepage finden Sie entsprechende Kontaktinformationen.



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